Anmerkungen zum Bericht der Förder-Taskforce
23.3.2026 - Österreich bietet eine beeindruckende Vielfalt an Landschaften, die von majestätischen Alpen über sanfte Hügelländer bis hin zu malerischen Seen reichen. Österreich ist bekannt für seine fünf Hauptlandschaften: Alpen + Alpenvorland + Granit- und Gneishochland + Vorland im Osten/Südosten + Wiener Becken. Was „Copilot“ noch nicht weiß: dazu kommt – quasi auf Verordnung der Regierung – die Förderlandschaft.
Förderlandschaften finden sich, wenn man googelt, ausschließlich in Österreich, hier aber an zahlreichen Stellen: im BMF, BMWET, BMLUK, BMFWF, BMIMI, im Parlament, in der Transparenzdatenbank, in der WKO und BDO und nicht zuletzt auf OTS,
Aus dem Bericht Förder-Taskforce erfahren wir, dass die Regierung die Absicht hat, „mittel- bis langfristig die Förderlandschaft des Bundes systematisch zu modernisieren, ihre Effizienz zu steigern und ihre Transparenz nachhaltig zu erhöhen.“

Grafik: massive Zunahme Österreichs staatlicher Förderungen nach der Finanzkrise 2008 und nach Einführung des Corona-Regimes 2020
Angesichts des Wildwuchses, der bislang meist als Förderdschungel beschrieben wurde, sind diese Maßnahmen dringend notwendig: „Das österreichische Fördersystem ist föderal aufgebaut: Auf Bundes-, Landes- und EU Ebene bestehen vielfach parallel laufende Programme mit ähnlicher Zielsetzung, die jedoch eigenständig administriert werden. Zahlreiche Förderungen basieren auf KoFinanzierungen, etwa im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder des Forschungsrahmenprogramms Horizon Europe, bei denen EU-Mittel durch nationale Ressourcen ergänzt werden.“
So ist es löblich, aber nicht realisierbar, wenn die Taskforce die „Minimierung/Ausschließung von Wechselwirkungen und Mehrfachförderungen“ fordert: „Ziel ist die Vermeidung von unerwünschten Mehrfachförderungen“; dies lässt den Schluss zu, dass es auch „erwünschte“ Mehrfachförderungen gibt. Wer jemals versucht hat, über „EU-Calls“ Finanzierungen zu gewinnen, weiß, dass diese oft bestehende Förderungen voraussetzen.
Die neun Grundprinzipien der Reihe nach:
a. Intervention nur bei Unumgänglichkeit eines staatlichen Eingriffs
b. Förderung als ultima ratio
c. Verwaltungsökonomische Umsetzung
d. Befristung und Sunset Clauses
e. Zielgruppenspezifische Ausgestaltung und kompetitive Ausschreibungsverfahren
f. Minimierung/Ausschließung von Wechselwirkungen und Mehrfachförderungen
g. Subsidiaritätsprin
h. Evaluierung und Wirkungsorientierung via Förderdesign
i. Effizientes und effektives Prüf- und Kontrollsystem:
Diese Grundprinzipien „stellen abstrahierte Leitlinien dar, die bei allen Förderprogrammen des Bundes grundsätzlich Anwendung finden sollen. Aufgrund der Pluralität staatlicher Aufgabenfelder ist eine vollständige Umsetzung aller Prinzipien nicht in jedem Bereich möglich oder gewünscht; sie sind jedoch grundsätzlich anwendbar oder alternativ bei Nicht-Anwendung zu begründen und sollen die Basis einer kohärenten Förderpolitik darstellen. Die gemeinsamen Grundprinzipien sind prozedural zu verstehen und nicht im Zusammenhang mit übergeordneten gesellschaftspolitischen Zielen (z.B. wirtschafts-, sozial-, klima- und sicherheitspolitischer Natur) zu interpretieren.“
Es ist typisch für Staatsorgane, dass sie konstruktive Ansätze, die Veränderungen anstoßen und sogar beschleunigen könnten, sofort wieder einbremsen. ethos.at hat diesen Mechanismus bereits anhand zahlreicher Beispiele in der Gesetzgebung aufgedeckt. Auch in diesem Strategiepapier kommt dieses Modell zum Tragen: die radikale Forderung a. „Intervention nur bei Unumgänglichkeit eines staatlichen Eingriffs“ wird umgehend konterkariert durch e: „Fördermaßnahmen sollen klar definierte Zielgruppen adressieren, um eine höchstmögliche Treffsicherheit zu gewährleisten. Bei der Definition der Zielgruppe ist eine bewusste Abwägung von Treffsicherheit, Reichweite und Geschwindigkeit vorzunehmen. Diese Parameter sind jeweils situationsbedingt unterschiedlich stark zu gewichten, jedoch grundsätzlich mit einem Fokus auf Treffsicherheit zu verfolgen.“
Am Beispiel derQualitätsjournalismusförderung(20 Millionen Euro jährlich seit 2023) und „Digitale Transformation der Medien“ (134 Millionen 2022-2027) ist evident, dass der staatliche Eingriff völlig willkürlich, demnach NICHT unumgänglich (auf Deutsch: VERZICHTBAR) war. Gemäß (e) wurde jedoch eine Zielgruppe klar definiert (die für die Regierungspropaganda unumgänglichen Massenmedien) mit höchstmöglicher Treffsicherheit (kleine, kritische und unabhängige Medien wurden per Gesetz von vornherein ausgeschlossen) unter bewusster Abwägung der Treffsicherheit (denn die Kritik der kritischen Medien mit vergleichweise wenigen Lesern kann man leicht wegstecken). Der Gipfel ist die Gummibestimmung, auf die sich Bürokraten immer berufen können: „Diese Parameter sind jeweils situationsbedingt unterschiedlich stark zu gewichten“.
„Kontrollsysteme sollen Bereiche wie Interessenskonflikte, Antikorruption, Betrugsprävention und die Vermeidung von unerwünschten Mehrfachförderungen berücksichtigen.“ Fragwürdige Förderungen werden gleich in eigene Gesetze gegossen und damit den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) entzogen. Diese erfordern nämlich grundsätzlich die Befristung von Fördermaßnahmen (siehe d).

Resümee: Die in dem Papier angekündigte „Neuaufstellung der Förderlandschaft“ ist so zielführend wie die „Neuaufstellung des Großglockners“ ein bisserl näher zu Wien. Die am 21. Juli 2025 eingerichtete interministerielle Förder-Taskforce wird so effizient sein, wie die Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde (APAB). Effizienz als Ziel wurde offenbar von vornherein ausgeschlossen: „Es ist ausdrücklich nicht Aufgabe der Taskforce, einzelne bestehende Förderprogramme im Detail auf ihre Wirkung zu evaluieren. Dies obliegt in weiterer Folge den Ministerien in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.“ Deshalb findet sich im vorliegenden Bericht auch kein einziger Hinweis darauf, wo konkret eingespart werden könnte. Es bleibt im Dunkeln, wer, wo und warum die „geplanten“ Einsparungen bei den „gestaltbaren Fördersummen“ von 7,7 Milliarden jährlich (250 Mio. € im Jahr 2027, 450 Mio. € im Jahr 2028 und 650 Mio. € im Jahr 2029) aus dem Ärmel geschüttelt hat.
„Im Rahmen der Arbeitsgruppe der Förder-Taskforce wurde vereinbart, dass die Ressorts in ihren weiteren Planungen zunächst in einem ersten Schritt davon ausgehen, dass diese Prozentsätze auf die Förderungen der jeweiligen Untergliederungen bzw. die esamtvolumina auf Ressortebene rechnerisch umzulegen sind. Auf dieser Basis wird unter Bezugnahme politischer Prioritätensetzung und des Regierungsprogrammes eine finale Zuteilung des Einsparungsvolumens festgelegt, die in weiterer Folge bei der Erstellung des Bundesvoranschlags 2027 zu berücksichtigen ist.“ Vermutlich gibt es Beamte, die daraus präzise Vorgehensweisen ableiten können, für einen Bürger dieses Landes, der eine klare Sprache bevorzugt, sind solche Papiere inklusive der Abteilungen, die sie produzieren, verzichtbar.
Eine Regierung (und im Gefolge ihre Taskforce), die echte Veränderungen wollte, würde keine „neun Grundsätze“ brauchen. Immanuel Kant hat einen kategorischen Imperativ formuliert, nicht neun. Radikal ist der Grundsatz (a), alle weiteren dienen nur dazu, diesen aufzuweichen. Radikal wären dementsprechend nicht die läppischen Kürzungen, sukkzessiv steigend von 3, 2 auf 5,8 und 8,4 Prozent, sondern progressive Kürzungen von 32 auf 58 auf 84 Prozent aller Förderungen.
Insgesamt sollen von 2026 bis 2029 bei den staatlichen Förderungen 1,95 Milliarden Euro eingespart werden. Das sind schlappe 500 Millionen pro Jahr. Um dieses Potenzial zu heben, brauche ich als kritischer Beobachter unserer Staats- und Verwaltungspraxis keine Taskforce, die mit ihren Maßnahmen und den daraus folgenden Maßnahmen (und so weiter) vermutlich so hohe Kosten produzieren wird, wie sie einsparen soll. Als kritischer Beobachter unserer Staats- und Verwaltungspraxis bin ich damit schon am Dienstag z’Mittag fertig, wenn ich am Montag Nachmittag anfange.
