94.100 fleißige Ukrainer in Österreich

Integrationsministerin Bauer: Sehr gute Fortschritte der ukrainischen Vertriebenen bei der Integration am Arbeitsmarkt

19. Februar 2026 - (Presseinformation des BKA) - "Es ist fast auf den Tag genau 4 Jahre her, dass der Angriffskrieg auf die Ukraine begonnen hat und tausende Menschen vertrieben wurden. Und dennoch gibt es auch Positives zu berichten, nämlich die Integration der Vertriebenen aus der Ukraine bei uns in Österreich: Ukrainische Vertriebene sind mit Abstand die fleißigste Gruppe an Zugewanderten, die neu nach Österreich gekommen sind. Sie nehmen in Summe mittlerweile mehr Deutschkurse in Anspruch als Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte. Sie sind nicht nur die größte Gruppe in den Deutschkursen, sondern sie sind auch sehr gut im Deutschlernen per se und erreichen überdurchschnittlich oft höhere Kursniveaus", hielt Integrationsministerin Claudia Bauer bei einer Pressekonferenz zum Thema Integration von ukrainischen Flüchtigen fest, die sie gemeinsam mit Franz Wolf, Direktor des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), abhielt.

BKA Bauer Wolf 2026 02 19

Foto BKA: Claudia Bauer, Franz Wolf

Mit rund 94.100 ukrainischen Staatsangehörigen stelle die Ukraine 2026 eine der größten neueren Zuwanderungsgruppen in Österreich. Mehr als 60 Prozent davon sind weiblich und fast ein Drittel ist unter 20 Jahren alt. Nahezu jede zweite Person lebt in der Bundeshauptstadt. Unmittelbar zeige sich auch, dass die Integrationsmaßnahmen sehr gut angenommen werden und auch gleichzeitig die Integration in den Arbeitsmarkt überdurchschnittlich gut funktioniere: "Die Hälfte ist bereits erwerbstätig. 9 von 10 Arbeitslosen von der Gruppe der Vertriebenen aus der Ukraine sind auch arbeitssuchend", so Bauer.

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Venture Clienting

INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH lädt ein

Venture Clienting – Innovationen mit Start-ups schneller und mit geringem Risiko umsetzen

Innovation Meetup am 18. Februar 2026

(pressetext.com pts008/05.02.2026) - Wie können Unternehmen neue Technologien und Lösungen von Start-ups nutzen, ohne sofort in Beteiligungen, lange Integrationsprojekte oder hohe Vorabinvestitionen einzusteigen? Venture Clienting ist ein Innovationsansatz, bei dem Corporates nicht als Investor auftreten, sondern als zahlender Kunde: Eine Lösung wird in klar abgegrenzten Pilotprojekten getestet und bei Erfolg skaliert. Damit rückt der konkrete Business Impact in den Vordergrund und Risiken bleiben besser steuerbar als bei rein kapitalgetriebenen Modellen.

inits Venture Clienting

INiTS zeigt beim Innovation Meetup "Venture Clienting", wie dieses Modell in der Praxis funktioniert, welche Voraussetzungen es braucht und wie die Zusammenarbeit zwischen Start-up-Tempo und Corporate-Realität tatsächlich gelingt. Im Mittelpunkt stehen reale Use Cases, Learnings aus der Umsetzung und die Frage, was Organisationen konkret tun müssen, um aus Kooperationen messbare Ergebnisse zu machen.

Das erwartet Sie beim Meetup:

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Gas und Strom: Fairnesskatalog

E-Control: BWB und E-Control veröffentlichen Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten

19. März 2026 (Presseinformation der E-Control via APA / OTS) - Im Juni 2025 legten die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und die E-Control den Abschlussbericht der Task-Force Energie vor. Der Bericht analysierte die Auswirkungen der Energiekrise auf die Wettbewerbssituation an den österreichischen Strom- und Gasmärkten und zeigte zahlreiche Ansatzpunkte zur Stärkung von Wettbewerb, Transparenz und Verbraucherschutz auf.

„Basierend auf diesen Erkenntnissen und den regelmäßigen Erfahrungen aus der Praxis haben die BWB und die E-Control gemeinsam einen Fairnesskatalog mit acht Grundsätzen für ein verantwortungsvolles Handeln von Strom- und Gaslieferanten für Verbraucher:innen und Kleinunternehmen erarbeitet. Die Grundsätze verstehen sich als praxisnahe Verhaltensregeln, die über die bestehenden gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.“, erläutert der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch.

Insbesondere sollen Strom- und Gaslieferanten künftig

+ ein wettbewerbsförderndes Verhalten anstreben,

+ die diskriminierungsfreie Behandlung aller Kund:innen fordern,

+ eine verbraucherfreundliche Produkt- und Preisgestaltung sicherstellen und

+ die Transparenz im Markt erhöhen.

Ein erster Entwurf des Fairnesskatalogs wurde vom 9. Dezember 2025 bis zum 20. Januar 2026 in einer offenen Konsultation mit der Branche und weiteren Stakeholdern diskutiert. Die erhaltenen Rückmeldungen wurden dankend aufgenommen und sind in die finale Fassung des Katalogs eingeflossen.

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