+ Entgegen den Erwartungen: Umstellung des ORF-Beitrags reduzierte Aufwendungen nicht
+ Rechnungshof prüfte beim Finanzministerium und bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS GmbH)

06. März 2026 (Presseinformationn des Rechnungshofs) - Ab 2024 löste die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS GmbH) die Gebühren Info Service GmbH (GIS GmbH) als einhebende Gesellschaft für den ORF ab. Die Gesellschaft war und ist eine 100-prozentige Tochter des ORF. Als beliehenes Unternehmen des Finanzministeriums ist sie mit behördlichen Aufgaben betraut. Die Umstellung von einem gerätebasierten Gebührensystem auf ein Haushaltsabgabesystem erweiterte den Kreis der Beitragspflichtigen und reduzierte die Beitragshöhe. Für das erste Jahr nach Systemumstellung erwarteten sich das Finanzministerium sowie die OBS GmbH reduzierte Aufwendungen. Die Aufwendungen der Gesellschaft stiegen von 2023 auf 2024 jedoch um 1,45 Millionen Euro auf 45,48 Millionen Euro. Gründe dafür waren die steigenden Sach- sowie Beratungsaufwendungen der OBS GmbH – wie der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Einhebung des ORF-Beitrags“ (pdf) feststellt. Wegen unvollständiger Daten im Zentralen Melderegister (ZMR) konnten Beitragspflichtige nicht immer (richtig) ermittelt werden. Anfragen sowie Beschwerden und somit auch der Personalaufwand stiegen. Die OBS GmbH beauftragte eine Vielzahl externer Dienstleister; auch deshalb stiegen die Aufwendungen. Um Kosten zu senken, könnten Kooperationen mit dem ORF-Konzern in Erwägung gezogen werden. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2022 bis 2024 und somit die Neuregelung der Finanzierung des ORF (Systemumstellung).
SIEHE AUCH:
+ 46 Prozent würden für Ende der ORF-Haushaltsabgabe stimmen (derStandard.at 3.3.2026)
+ MFG Musterschreiben gegen Zwangsgebühren
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Bevorzugung des ORF verfassungswidrig ist. (HTH)


