Volksbegehren Eintragung KW 25

(pressetext.com 19.6.2026) Die Anzahl der Volksbegehren hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen, derzeit sind 35 in Unterstützungsphase. Die Unterstützung ist jederzeit online oder auf der Wohnsitz-Gemeinde möglich. Auch während der aktuellen Eintragungswoche, die noch bis inklusive Montag, 22. Juni, läuft.

Zur Eintragung angemeldet sind fünf Begehren:

+ Karfreitag-Feiertag für Alle

+ Polizei - kritischer Personalmangel

+ Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl

+ GRATIS Verhütung

+ Transparenz im Parlament

Der Verein Moral 4.0 unterstützt letzteres, das folgende Forderungen stellt: Die Inbetriebnahme der elektronischen Abstimmungsanlage im Parlament. Namentliche elektronische Abstimmung im Nationalrat als Regelfall.Transparente Dokumentation des individuellen Stimmverhaltens aller Abgeordneten auf der Homepage des Parlaments.

Die Initiatoren des Volksbegehrens, Kristoffer Dorfmayr und Hans Kirchmeyr, verweisen auf ihrer Webseite www.transparenzimparlament.at auf einen gravierenden Mangel der derzeitigen parlamentarischen Praxis: "Bei den meisten Abstimmungen wird nicht ausgezählt: Die Abgeordneten stehen auf und das Präsidium schätzt einfach, ob die Mehrheit steht. Das ist alles andere als transparent, aber es reicht meist aus, da in der Regel ohnehin entlang scharfer Parteigrenzen (Stichwort: Klubzwang) abgestimmt wird. Genau gezählt wird nur in ganz seltenen Ausnahmefällen, wenn jemand das Ergebnis anzweifelt oder eine namentliche Abstimmung verlangt."

Hubert Thurnhofer, Obmann des Vereins Moral 4.0, meint: "Es ist untragbar, dass Ergebnisse, die man ohne Umstände exakt erheben könnte, vom Parlamentspräsidenten geschätzt werden. Die technischen Hürden, die vor dem Umbau des Parlaments allenfalls noch vorgebracht werden konnten, gehören längst der Vergangenheit an. Es ist in Wahrheit skandalös, dass die trägen Parlamentsparteien erst die Aufforderung durch ein Volksbegehren brauchen, um die Geschäftsordnung den Erfordernissen der Zeit anzupassen."

UPDATE 25.6.2026: Alle Begehren sind an der 100.000er Grenze gescheitert. Details siehe Mitteilung des BMI.

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Das Bundesministerium für Inneres gibt gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 die vorläufigen Ergebnisse der nachstehenden Volksbegehren bekannt:

Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.319.990

Volksbegehren „GRATIS Verhütung“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 35.281
Zahl der Eintragungen: 24.690
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 59.971
 Präsentationsgrafiken (pdf, 3,2 MB) (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

Volksbegehren „Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 13.632
Zahl der Eintragungen: 13.439
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 27.071
 Präsentationsgrafiken (pdf, 3,2 MB) (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

Volksbegehren „Transparenz im Parlament“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 17.583
Zahl der Eintragungen: 21.254
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 38.837
 Präsentationsgrafiken (pdf, 3,2 MB) (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

Volksbegehren „Polizei - kritischer Personalmangel“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 14.928
Zahl der Eintragungen: 25.206
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 40.134
 Präsentationsgrafiken (pdf, 3,2 MB) (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

Volksbegehren „Karfreitag-Feiertag für Alle“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 19.864
Zahl der Eintragungen: 29.162
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 49.026
 Präsentationsgrafiken (pdf, 3,2 MB) (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert von keinem der fünf Volksbegehren überschritten wurde.

Mitte Juli werden an dieser Stelle die endgültigen Ergebnisse nach Feststellung der Bundeswahlbehörde bekannt gegeben.

Öxit: CFU Vision für Österreich

Wäre der Öxit wie der Brexit? Nein, besser.

Gastkommentar von Christian Ebner, Parteiobmann CFU

Heute vor zehn Jahren, am 23. Juni 2016, haben die Briten für den EU-Austritt Großbritanniens (kurz „Brexit“) gestimmt. 10 Jahre danach stellen sich nun mehrere Fragen. 1. Warum wurde ein Großteil der Brexit-Versprechen gebrochen? 2. Könnten diese Versprechen doch noch eingelöst werden? 3. Wie könnte man im es im Falle eines Öxit besser machen?

Auf der Suche nach Antworten stößt man zunächst auf die Tatsache, dass der frühere konservative Premierminister David Cameron unter dessen Regierung die Brexit-Volksbefragung beschlossen wurde, ein Brexit-Gegner war. Die EU-Mitgliedschaft war im Vereinigten Königreich umstritten, die konservative Parteibasis war in der Frage gespalten, die Partei drohte massiv Stimmen an die Brexit-Befürworter-Partei UKIP zu verloren. Wohl aus diesen Gründen entschloss sich der Cameron im Vorfeld der Parlamentswahlen im 2015 zu einem Wahlversprechen: „wenn wir gewählt werden, dann werden wir eine Brexit-Volksbefragung abhalten“. Er rechnete wohl einerseits damit, dass ihm das die Stimmen der Brexit-Befürworter einbringen würde und andererseits damit, dass das Volk für den Verbleib in der EU stimmen würde, so wie die Schotten im Jahr 2014 mehrheitlich für den Verbleib im Vereinigten Königreich gestimmt haben.

Zunächst ging Camerons Rechnung auf: die Konservativen errangen bei der Parlamentswahl im Mai 2015 die absolute Mehrheit. Ab Sommer 2015 kam es aber in Mitteleuropa zu den unseligen Grenzöffnungen, die auch offenbart haben, dass in der EU das Asyl-Recht vor dem Grenzschutz kommt und zwar ohne Rücksicht auf die Folgen. Das war wohl entscheidend für den Erfolg der Brexit-Abstimmung, denn das zentrale Brexit-Versprechen war: „take back control“ – frei übersetzt: „wieder Herr im eigenen Haus werden“. Dieses Versprechen umfasste zu allererst die Freiheit wieder souverän entscheiden zu können, wer unter welchen Bedingungen nach Großbritannien zuwandern darf, so wie dies in Australien ab dem Jahr 2014 umgesetzt wurde: illegale Migranten werden am Meer abfangen und wieder zurückgeschickt bzw. auf unbeschränkte Zeit interniert. Australien toleriert auch keine Zuwanderung in den Sozialstaat und auch Personen die legal in den Arbeitsmarkt zuwandern und erwerben erst nach einer bestimmten Zeit der Erwerbstätigkeit volle Ansprüche auf Sozialleistungen. Weiters ist die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt eingeschränkt: es darf nur eine bestimmte Anzahl von gut integrierbaren Personen zuwandern, deren Qualifikationen am australischen Arbeitsmarkt benötigt werden.

Ein weiterer Aspekt von „take back control“ war, dass man den immer dichteren Dschungel der EU-Vorschriften loswerden würde, der die demokratische Selbstbestimmung des Landes immer mehr eingeschränkt hat, ebenso die Freiheit der Bürger und der Unternehmen. Da die EU-Vorschriften auch die Unternehmen massiv belasten, konnte man daraus ableiten, dass der Wegfall des EU-Rechts zu einem Wirtschaftsboom führen würde.

Weder die Konservativen, noch die danach regierende Labour-Partei konnten sich zu einem entschlossenen Vorgehen gegen die illegale Migration durchringen und die Konservativen haben noch vor dem Vollzug des Brexits einen bewussten Verrat am Brexit vollzogen: sie haben das EU-Recht, das mit dem Brexit weggefallen wäre, im Bausch und Bogen in britisches Recht übergeführt. Damit entfiel der Bürokratie-Abbau und die britische Wirtschaft hat sich daher weiterhin ähnlich schlecht entwickelt wie jene in der EU.

D.h. der Brexit wurde zwar rechtlich vollzogen, aber keine der britischen Regierungen, die seit dem Brexit im Amt waren, hat den politischen Kurswechsel vollzogen, den die Wähler mit ihrer Brexit-Entscheidung bewirken wollten. Insofern ist nicht verwunderlich, dass die erst seit 2021 bestehende Partei Reform UK unter der Führung des Brexit-Vorkämpfers Nigel Farage bei den Kommunalwahlen im Mai deutlich mehr Mandate errungen hat als jede andere Partei. Wenn am nächsten Sonntag Parlamentswahlen wären, dann würde sie laut aktuellen Umfragen auch im Parlament zur mandatsstärksten Partei werden, d.h. die Brexit-Befürworter würden erstmals die Gelegenheit erhalten, ihre politischen Versprechen einzulösen.

Wir von der CFU (Christlich Freisinnige Union) befürworten den EU-Austritt Österreichs (kurz „Öxit“). Die heutige EU ist viel schlechter als jene, die man uns 1994 versprochen hat und deshalb ist es geboten, den Österreicher das Recht zu geben, darüber abstimmen, ob sie noch in dieser EU verbleiben wollen. Falls das Volk für einen Öxit stimmen würde, dann müsste die Bundesregierung die EU-Mitgliedschaft gem. Art. 50 der EU-Verträge aufkündigen. Die EU-Mitgliedschaft würde zwei Jahre nach deren Aufkündigung enden. Im Zuge dieser zwei Jahre würden mit der EU Verträge hinsichtlich der Details der Beendigung der Mitgliedschaft und der zukünftigen Beziehungen verhandelt werden.

Anders als die Briten würden wir im Falle eines Öxit das EU-Recht nicht in österreichisches Recht überführen, die Grundrechtecharta, die Sozialcharta und die derzeit ca. 7.000 – 8.000 EU-Verordnungen würden wegfallen, ebenso die ca. 2.000 – 2.500 EU-Richtlinien, wodurch die österreichischen Gesetze, die auf diese Richtlinien beruhen, verändert werden könnten. Der gesamte Rechtsbestand der EU umfasst derzeit insgesamt ca. 20 Millionen (!) Wörter, d.h. der Öxit wäre der größte Bürokratie-Abbau der österreichischen Geschichte, der das Leben aller leichter machen, die Energie billiger und einen gewaltigen Wirtschaftsboom zur Folge hätte.

Dank des Wegfalls des EU-Rechts könnte man auch die Asyl-Zuwanderung stoppen, die Sozialleistungen für Asyl-Migranten senken und ungleich leichter Abschiebungen durchführen und insgesamt eine Migrationspolitik nach australischer Art umsetzen. EU-Bürger hätten auch keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen in Österreich und Studenten aus der EU hätten kein Anrecht mehr auf ein Gratis-Studium in Österreich.

So wie Großbritannien würden wir einen Freihandelsvertrag mit der EU abschließen, aber anders als Großbritannien wieder der EFTA beitreten. Derzeit besteht die EFTA zwar nur aus vier Mitgliedern (die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island), aber sie verfügt über Freihandelsverträge mit Staaten aus aller Welt. D.h. Österreichs Industrie könnte im Wesentlichen exportieren wie bisher. Für die Landwirtschaft würde sich aber vieles ändern, denn in der EFTA gibt es keine gemeinsame Agrarpolitik. In der EFTA ist die Landwirtschaft Angelegenheit der Mitgliedsstaaten, der die von der EU mit Vorschriften geknebelten Bauern würden wieder freie Bauern werden, so wie in der Schweiz. Generell ist die EFTA eine reine Wirtschaftsgemeinschaft ohne gemeinsame Politik.

Österreich zahlt deutlich mehr in der EU-Kasse ein als es zurückbekommt, deshalb würde Österreich durch den Öxit auch finanziell profitieren. Durch den Öxit wäre Österreich auch nicht mehr in die gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik der EU eingebunden, d.h. Österreichs immerwährende Neutralität wäre wieder uneingeschränkt gültig, so wie jene der Schweiz.

Ein Kommentar zu „Öxit: CFU Vision für Österreich“

  1. Avatar von Hubert Thurnhofer
    Hubert Thurnhofer

    Die EU wird vermutlich mit hohen Austrittskosten drohen. GB hat in der Hinsicht viel zu viel gefressen!

Rechnungshof: Bericht über Spionageprävention

pixabay Spion

05. Juni 2026 – (Presseinformation des Rechnungshofs ÖsterreichHochdynamische Veränderungen der Bedrohungs- und Sicherheitslage erhöhten Anforderungen

foto: pixabay

Informationsabfluss, der Zutritt Unberechtigter oder Anwerbungsversuche des eigenen Personals sind konkrete Risiken, die das Innen-, das Verteidigungs- und das Außenministerium im Zusammenhang mit Spionage unter anderem identifizierten. Die Überprüfung von (potenziellen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber auch von Dienstleistern oder der korrekte Umgang mit Informationen, die besondere Geheimhaltung erfordern („klassifizierte Informationen“), sind Beispiele für Elemente von Internen Kontrollsystemen (IKS), mit denen Risiken begegnet und Spionagevorfälle verhindert werden sollten. Auf Antrag des Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und weiterer Abgeordneter überprüfte der Rechnungshof den entsprechenden Präventionsmechanismus in den genannten Ministerien. Den Bericht „IKS-Elemente der Spionageprävention im Innenministerium, Verteidigungsministerium und Außenministerium (pdf)“ veröffentlichte er heute. Prüfungszeitraum sind im Wesentlichen die Jahre 2017 bis 2024.

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