Was macht der Unvereinbarkeits-Ausschuss?

3. September 2026 - Parlament.gv.at informiert:

Der Unvereinbarkeitsausschuss berät über – gemäß dem Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz von ihm zu behandelnde – Meldungen von Abgeordneten, Regierungsmitgliedern und Staatssekretär:innen. Abgeordnete haben leitende Stellungen in AGs, GmbHs, Stiftungen und Sparkassen zu melden. Im öffentlichen Dienst tätige Abgeordnete müssen dies sowie ihren Tätigkeitsbereich angeben, da eine objektive und unbeeinflusste Amtsführung gewährleistet sein muss. Regierungsmitglieder und Staatssekretär:innen haben insb. Eigentums-/Anteilsrechte an Unternehmen anzuzeigen, da gemeldeten Unternehmen ab einer bestimmten Beteiligungshöhe keine öffentlichen Aufträge erteilt werden dürfen. Entscheidet der Ausschuss, dass eine Tätigkeit/Funktion mit dem Mandat nicht vereinbar ist, ist diesem Beschluss Folge zu leisten. Andernfalls kann der Ausschuss beim Verfassungsgerichthof einen Antrag auf Verlust des Amtes/Mandats stellen.

Kann eine Ente gleichzeitig schwimmen, watscheln und fliegen? Nein, aber der Reihe nach. Das ist nicht unvereinbar.

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Waldführungen der Bundesforste

20. August 2026 (Presseinformation der Österreichischen Bundesforste AG, Pressesprecherin Natur & Umwelt: Mag. Daniela Schildhammer)

Der Wald verändert sich und mit ihm die Arbeit der Forstwirtschaft. Wie klimafitte Mischwälder entstehen und welche Maßnahmen notwendig sind, damit Wälder auch künftig ihre vielfältigen Funktionen erfüllen können, zeigen die Österreichischen Bundesforste (ÖBf) bei ihren kostenlosen „Wald der Zukunft"-Führungen von Ende August bis Mitte September 2026. Gemeinsam mit Expert*innen geht es für Naturinteressierte in rund dreistündigen Touren direkt an jene Orte, an denen der Waldumbau bereits heute sichtbar ist und die artenreichen Wälder von morgen entstehen.

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Vom Scheitern der ICH-Erzähler

12.1.2016 - Zu Jahresbeginn hab ich im Ramschladen drei Romane gekauft. Ramschladen, ein wirklich bösartiger Begriff für Buchhandlungen, in denen hochwertige Bücher – nach offizieller Sprachregelung der Verlage – verramscht werden. Auf der Unterkante abgestempelt als „Mängelexemplar“. Und manche Taschenbücher erhalten sogar einen doppelten Dolchstoß verpasst, um ihre Mangelhaftigkeit nochmals physikalisch zu demonstrieren. Ich frage mich, wie die Verlage e-books verramschen, aber das ist ein anderes Thema.

Wie der Zufall – was immer das sein mag – so will (ein Zufall mit eigenem Willen?), … wie auch immer, wählte ich drei Romane, die einen gemeinsamen Nenner haben: einen, bzw. sogar jeweils mehrere Ich-Erzähler. Wikipedia schreibt über dieses „typologische Modell der Erzählsituationen“:  „Diese Erzählsituation erscheint natürlich. Wenn jemand erzählt, was ihm passiert ist, spricht er ebenfalls aus der Ich-Perspektive. In der Regel ist diese Perspektive besonders geeignet, ein Identitätsgefühl mit dem Erzähler beim Leser zu wecken. Das Gefühl also, der Leser erlebe selbst, was dem Erzähler als Figur des Textes geschieht.“

In den drei Romanen, die mir also zugefallen sind, ist diese Intention nachvollziehbar. Allerdings sind die Autoren meiner Einschätzung nach daran gescheitert.

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