15. Februar 2026 - „Babler gönnt sich Medienstudie um 93.600 Euro“, enthüllt oe24.at (14.02.26). Wenn sich der Medien-Minister etwas „gönnt“, kann das aus Sicht des Herausgebers von Österreich/oe24 natürlich nur ein Privatvergnügen sein. Denn jeder Euro, der nicht in die Taschen von Wolfgang Fellner fließt, sondern eventuell Österreich – nämlich unserem Lande, nicht dem Schmierblatt – zugute kommen könnte, ist ein Affront gegen den selbstgefälligen Medienmacher.

In „KEIN BLABLA MIT ANDI BABLER“ karikiert Passierschein A38 @StaffBull79 auf X.com die Lüge Fellners, er habe „von der Regierung im letzten Jahr Null Euro bekommen“. Das Streitgespräch mit Peter Westenthaler, in dem Fellner auf dieser Lüge insistierte, ging viral, naturgemäß. Hier die Fakten aus den öffentlich zugänglichen Zahlen der Auszahlungsstelle RTR (paradoxer Weise auch für Medienkontrolle zuständig!).
2025 Mediengruppe "Österreich" GmbH
gesetzliche Grundlage foerderungsbetrag
3. Abschnitt: §§ 7, 8 QJF-G 153.400,99 Euro
2. Abschnitt: § 6 QJF-G 675.649,58 Euro
Grundbetrag 482.606,84 Euro
Zusatzfoerderungen 193.042,74 (wofür genau bleibt offen)
Redaktionsstatut 48.260,68 (2025 kommt Fellner drauf, dass er ein Redaktionsstatut braucht?)
Fehlermanagementsystem 48.260,68 (Hab ich schon mal benutzt – leider ohne Erfolg)
Qualitätssicherungssystem 48.260,68 (Qualität wird laut Titel des Gesetzes eigentlich vorausgesetzt, oder?)
Frauenfoerderplaene 48.260,68 (Pläne, wohlgemerkt. Ob darauf Taten folgen?)
regional 102.267,33
international 51.133,66
SUMME in EURO 1.851.143,86
In Worten: über ein-komma-acht Millionen Euro zahlt RTR im Auftrag der Regierung, vertreten durch Medienminister Babler, „Qualitätsjournalismusförderung“ für das größte Schmierblatt des Landes, das mit jeder Ausgabe den Namen der Republik schändet. Der Herausgeber dieser Machwerke plustert sich nun auf, dass über Kriterien nachgedacht wird, die dem Namen des Gesetzes gerecht werden:
„Im Herbst gab SPÖ-Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler eine umstrittene Studie zu Medienförderungen in Auftrag. Den Zuschlag bekam das ‚Medienhaus Wien‘ des SPÖ-nahen Medienforschers Andy Kaltenbrunner. Kaltenbrunner soll im Auftrag von Babler ‚Qualitätskriterien‘ erarbeiten, nach denen künftig Förderungen an Medien vergeben werden. Wer den vom SPÖ-Medienministerium vorgegebenen ‚Qualitätsstandards‘ nicht entspricht, soll weniger oder keine Förderungen mehr erhalten.“
Qualitätskriterien, Qualitätsstandards und überhaupt Qualität gibt’s bei Fellner’s natürlich nur unter „Anführungszeichen“. Dass ausgerechnet der beliebte Talker Westenthaler den Fellner in diese Bredouillie gebracht hat ist eine Pointe am Rand. Oe24 lebt ja vorwiegend von Talkern wie FussiFußi, Großmaul Grosz, Cappy Cap und eben Westi Westenthaler! Das ist bekannt; was viele noch nicht wussten: Die Formel für Talk ist nicht 24x7oe24, auch nicht ORF3 oder oe1gehoertgehoert, sondern Mg3[(OH)2|Si4O10].
NACHSATZ: Zur "Qualitätsjournalismusförderung" QJF kommt ungefähr der gleiche Betrag, den oe24/Österreich aus dem „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“ abschöpft. Jährlich. Dieser wird ebenso von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) verwaltet. Die reguläre Presseförderung ist im Vergleich dazu geradezu mikrig, und ist in der fetten Nudelsuppe des Fellnermedienimperiums bestenfalls ein Körndl Salz. Viel wichtiger dagegen sind für Fellner die zahlreichen Werbeeinschaltungen, die im Wahljahr 2024 natürlich höher ausgefallen sind, als im Vorjahr. Doch Fellner weiß besser als andere, wo er bei den „Werbeausgaben der öffentlichen Hand“ die Hand aufhalten muss; nicht nur im Bund, sondern auch bei der Stadt Wien! Es geht um ein erkleckliches Stück von der 417 Mille-Euro-Torte! Die exakten Zahlen liefert auch für diese indirekten Fördertöpe die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH.
SIEHE AUCH: 80 Jahre Pressefreiheit. Babler hat auch schon andere Studien beauftragt.
Es hat zweieinhalb Monate gedauert, bis oe24 von der Untersuchung Wind bekommen hat. Schon am 1. Dezember 2025 publizierte das Medienhaus Wien folgende Information auf der eigenen Webseite:
Medienhaus Wien erstellt Studie zur Reform der Medienförderung
Der Auftrag aus dem Medienministerium umfasst die Prüfung der derzeitigen Strukturen und die Entwicklung von Konzepten, die journalistische Qualität verstärkt ins Zentrum des Fördergeschehens stellen sollen. Ergebnisse soll es bereits im Frühjahr 2026 geben.
Das Forschungsprojekt wird von MHW-Geschäftsführer Andy Kaltenbrunner geleitet. Im Team sind neben den MHW-Mitarbeiter:innen Renée Lugschitz, Sonja Luef und Norbert Regitnig-Tillian auch externe Expert:innen, die Input aus ihren Bereichen einbringen sollen und für Feedback-Schleifen zur Verfügung stehen. Es sind dies: Medienökonom und Medienethik-Experte Matthias Karmasin (Österreichische Akademie der Wissenschaften und Universität Klagenfurt), Digitalrechts-Experte Nikolaus Forgó (Universiät Wien), die Expertin für Plattformregulierung und Medienpolitik Krisztina Rozgony (Österreichische Akademie der Wissenschaften und Austrian Institute of Technology), Medienjurist Walter Strobl (Rechtsdienst Journalismus des Presseclub Concordia) und Daniela Kraus (Generalsekretärin Presseclub Concordia). Aus Deutschland, aber mit guter Kenntnis des österreichischen Medienmarktes mit dabei sind Christopher Buschow (Professor für Digitaler Journalismus, Technische Universität Hamburg und Hamburg Media School) und Anja Noster (Bauhaus-Universität Weimar und Hamburg Media School), Expertin für Medienförder-Modelle in Europa und darüber hinaus.
Am 12.2.2026 publizierte RTR die Beschwichtigungs-Story
„Im Portrait: Qualitäts-Journalismus-Förderung. Förderung, die Journalismus möglich macht.“
Anmerkung HTH: Man kann diese RTR-Meldung auch als Warnpfiff von Kanzler Stocker verstehn, dass sich sein Vize Babler nicht zu weit aus dem Fenster lehnen soll. Denn die RTR-Fördermaßnahmen unterstehen direkt dem Kanzler, nicht dem Vizekanzler und auch nicht dem Medienminister. So will es das QJF-Gesetz § 23. „Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundeskanzler betraut.“ (In Kraft seit 23. Dezember 2023)
HIER DER WORTLAUT [mit Anmerkungen von ethos-Chefredakteuur HTH]
Die Qualitäts-Journalismus-Förderung QJF soll die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien von Tages- und Wochenzeitungen über Magazine bis hin zu reinen Online-Medien stärken und damit einen lebendigen demokratischen Diskurs sowie eine breite Meinungsvielfalt fördern. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu Zielen, Förderbereichen und Rahmenbedingungen.
1. Warum gibt es die Qualitäts-Journalismus-Förderung?
Zur Förderung der Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien als Grundlage für den öffentlichen Diskurs und die Meinungsvielfalt sowie insbesondere der von professionellen Journalistinnen und Journalisten in Verfolgung anerkannter journalistischer Grundsätze und der gebotenen Sorgfalt hinsichtlich Faktizität und Quellenherkunft in Redaktionen geschaffenen Inhalte unterstützt der Bund durch finanzielle Zuwendungen im Besonderen Medieninhaber von Medien im Print- und Online-Bereich, die auf das österreichische Publikum ausgerichtet sind.
[Anm HTH: Merke: Medieninhaber erhalten finanzielle Zuwendungen! Schon im ersten Absatz wird festgehalten, dass es nicht um Qualitätsarbeit jener Personen geht, die in den Medien qualitativ hochwertige journalistische Leistungen erbringen, von denen man ausgehen könnte, dass sie mehr Zeit- und Rechercheaufwand erfordern, als das übliche Copy-Paste der journalistischen Tagesarbeit. Es geht nicht um Finanzierung erhöhter Aufwendungen und außerordentlicher Leistungen, für die es entsprechende Qualitätskriterien anwendbar wären, sondern einzig und allein um Zuwendungen an Medieninhaber!]
2. Was genau wird gefördert und wer kann einreichen?
Medieninhaber:innen von Tages- und Wochenzeitungen, Magazinen sowie Online-Medien können - sofern sie die im Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) festgelegten Kriterien erfüllen - Förderungen in mehreren Bereichen beantragen. Dazu zählt insbesondere die Journalismus-Förderung, die auf die Unterstützung redaktioneller Arbeit und professioneller journalistischer Inhalte abzielt.
Darüber hinaus fördert das QJF-G Maßnahmen zur Stärkung der inhaltlichen Vielfalt, etwa in der regionalen Berichterstattung sowie in der internationalen und europäischen Berichterstattung. Ebenso umfasst die Qualitäts-Journalismus-Förderung Unterstützungen für die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung von Journalistinnen und Journalisten sowie für die Ausbildung von Nachwuchsjournalist:innen bei Medieninhaber:innen.
[Anm. HTH: Auf die Frauenförderung haben die AutorInnen dieses Artikels vergessen – falls dazu „Pläne“ der Medieninhaber bestehen. Schlag nach bei Fellner.]
Ergänzend zu diesen Förderungen für Medienunternehmen sieht das Gesetz auch Fördermöglichkeiten für weitere Zielgruppen vor. Dazu zählen Einrichtungen der journalistischen Aus- und Fortbildung, Medienkompetenz- und medienpädagogische Einrichtungen, Presseclubs, Forschungs- und Bildungseinrichtungen im Bereich der Medienforschung sowie Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich.
3. Welche Förderhöhe und welche Rahmenbedingungen gelten?
Der gesetzliche Schwerpunkt der Qualitäts-Journalismus-Förderung liegt auf der Journalismus-Förderung. Diese macht rund drei Viertel des jährlichen Förderbudgets aus. Berechnungsgrundlage für die Journalismus-Förderung ist die Anzahl der hauptberuflich tätigen Journalist:innen (VZÄ im Jahresdurchschnitt). Zusätzliche Fördermittel können Medieninhaber:innen erhalten, wenn sie ein Redaktionsstatut gemäß § 5 MedienG abgeschlossen haben, über ein Fehlermanagementsystem verfügen, ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet haben oder im Unternehmen Frauenförderpläne vorweisen und anwenden können.
[Anm. HTH: man kann es hundertmal wiederholen, es wird nichts nutzen: die Anzahl der hauptberuflich tätigen Journalist:innen ist kein Qualitätskriterium. Wenn ein Gesetz, das „Qualität“ im Namen trägt, als einziges Kriterium für die Auszahlung von drei Viertel des jährlichen Förderbudgets quantitative Grundlagen heranzieht, dann hat dieses Gesetz entweder den falschen Namen oder es erfüllt den falschen Zweck.]
Insgesamt stehen für die Qualitäts-Journalismus-Förderung 20.042.500 Euro zur Verfügung, die auf mehrere Förderbereiche verteilt werden.
[Anm. HTH: es geht also um Verteilung von Mitteln, die nun mal da sind, weil sie Gesetz sind! Man wird viele Länder finden, in denen es Presseförderungen gibt. Man wird weltweit kein anderes Land finden, in dem zur Rechtfertigung der offensichtlichen Gleichschaltung der Medien so viel Neusprech fabriziert wird.]
Neben der Journalismus-Förderung zählen dazu unter anderem die Inhaltsvielfalts-Förderung für regionale, internationale und EU-Berichterstattung, die Unterstützung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, eine Medienkompetenz-Förderung sowie die Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, von Presseclubs und von Medienforschungsprojekten.
Übersteigt die Summe der beantragten Fördermittel die für einen Förderbereich vorgesehene Dotierung, werden die Beträge anteilig gekürzt. Konkrete Aussagen zu einzelnen Förderhöhen sind daher erst nach Einlangen und Prüfung sämtlicher Ansuchen möglich.
Detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien finden sich im Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) sowie in den von der KommAustria erlassenen Förderrichtlinien.
Auf dieser Seite finden Sie außerdem die wichtigsten Änderungen der Richtliniensowohl zur Qualitäts-Journalismus-Förderung als auch zur Presseförderung.
Frage von ethos.at: In wessen Auftrag wurden die Änderungen vorgenommen, noch bevor Bablers Kommissionen ihre Ergebnisse geliefert haben?
Am 29. Juli 2025 schrieb ethos.at: Dass die "Qualitäts-Journalismus-Förderung ... zur Wahrung des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt" beiträgt, ist nicht nur eine Verhöhnug aller echten Qualitätsmedien, sondern ein Teil jenes Orwellschen Lügensytems, das zur neuen Wahrheit geworden ist.
ethos.at am 23. Oktober 2024 – Die Österreichische Bundesregierung missbraucht die Behörde RTR zur Gleichschaltung der Medien mit Schweigegeld und übt damit eine neue Form der Zensur aus.
Am 28. August 2024 schrieb ethos.at über die Verfassungswidrige Förderpraxis der Bundesregierung und ihrer Behörden: Die von RTR ausgeschütteten Förderungen (egal ob unter dem Titel „Qualitätsjournalismus“ oder „Digitiale Transformation“) sind eindeutig „Konzessionssysteme“, die durch massive Bevorzugung einzelner Medien zur direkten Benachteiligung andere Medien führen! Außerdem handelt es sich offensichtlich um „Eingriffe öffentlicher Behörden“ – wie immer diese auch im Sinne der „Meinungsvielfalt“ schöngeredet werden, das Ergebnis ist eindeutig: verfassungswidrige Benachteiligung kleiner Medien und die übermäßige Bevorzugung staatsnaher Massenmedien! Einmalig und einzigartig: Förderungen sind normaler Weise eine Vorfinanzierung für kommerziell nicht gesicherte oder technisch innovative Projekte. Hier wird nachträglich beurteilt, ob Kriterien des "Qualitätsjournalismus" erfüllt wurden. So produziert man regierungshörige Medien, das ist: Zensur.
31. Jänner 2024 – ethos.at kritisiert Schweigegeld für Regionalsender und Printmedien: die Printmedien werden mit Millionenbeträgen vollgestopft. Weiterhin unter dem absurden Vorwand, die "Digitale Transformation" zu fördern. Man muss immer wieder daran erinnern: 30 JAHRE nach Einführung des Internet, 20 Jahre nachdem alle Medien ihren Internetauftritt etabliert haben, schüttet Österreichs Regierung, die offenbar in der digitalen Steinzeit lebt, für "Digitalisierungsmaßnahmen" Geld aus. Je einflussreicher die Medien, umso größer die Mittel, die ihnen zugeschoben werden. Dafür werden fadenscheinige Projekte aus dem Ärmel geschüttelt. (Mit Antworten von RTR.)
Am 23. November 2022 informierte ethos.at exklusiv, dass der Fonds zur Förderung der digitalen Transformation (20 Millionen Euro/Jahr) im Jahr 2022 auf wundersame Weise auf 54 Millionen Euro Budget angewachsen ist. Es war das Jahr, in dem die Regierung die Österreicher und Österreicherinnen mit Propaganda für die geplante Impfpflicht überschüttet hat.
ethos.at ist frei zugänglich; mehr noch, wir kümmern uns auch, dass die kritisierten Organisationen von unserer Kritik in Kenntnis gesetzt werden. Die ethos-Behauptung (insbesondere Kritik an der willkürlichen Auszahlungen von 54 Millionen Euro an Massenmedien diene der Gleichschaltung derselben) wurden weder von RTR noch von BKA rechtlich beanstandet. Die sonst sehr empfindlichen Spitzenpolitiker klagen in solchen Fällen gerne auf Unterlassung. Da nichts dergleichen passiert ist, können wir davon ausgehen, dass die Behauptungen und Beurteilungen von ethos.at richtig sind.
