In fünf Schritten zur Unterstützungs-Erklärung

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WAHLTERMIN: 9. Oktober 2022 (bekannt gegeben von der Regierung, am 29. Juni 2022)

STICHTAG: 9. August 2022 - Somit können von 9. bis 31. August Unterstützungserklärungen auf allen Gemeinden ausgefüllt werden. Diese müssen danach umgehend an die Adresse des Unterstützungsvereins geschickt werden:

An Mag. Hubert Thurnhofer, Postfach 1, 8680 Mürzzuschlag

Direkt-Link: Unterstützungs-Formular für Mag. Hubert Thurnhofer als PDF

Fünf Schritte zur Unterstützungserklärung sind leider nicht einfach am Computer auszführen (E-Government ist bei dieser Wahl nicht vorgesehen), sondern verlangen den vollen körperlichen Einsatz souveräner Menschen beim Ausfüllen ihrer Unterstützungserklärung direkt auf der jeweiligen Heimat-Gemeinde (oder im Magistrat). ACHTUNG: Viele Gemeindeämter haben nur vormittags von 8:00 - 12:00 Uhr Amtsstunden!

Unterstützungserklärung

1. Lichtbildausweis einpacken und persönlich auf das eigene Gemeindeamt gehen oder fahren, wo DU wahlberechtigt bist (nicht auf die Nachbargemeinde, auch wenn diese geografisch näher liegt)! Nur Bewohner von Großstädten könnne auf allen Magistratsämtern ihre Unterstützungserklärung ausfüllen. Digitale Unterstützungserklärung ("E-Government") ist in diesem Fall nicht vorgesehen.

2. Beim zuständigen Beamten das Formular "Unterstützungserklärung für die Wahl des Bundespräsidenten" einfordern.

3. Ausfüllen des Formulars

3.a Beim Feld "Vorname, Familienname oder Nachmame des Wahlwerbers (der Wahlwerberin)" richtige Schreibweise beachten! Mag. Hubert Thurnhofer (Es ist möglich, dass dieses Feld bereits vorausgefüllt ist. Beachte, dass du wirklich das Formular des Kandidaten Hubert Thurnhofer unterschreibst!)

3.b Daten des Unterstützers/der Unterstützerin sind auszufüllen: Name, Vorname, Wohnort, Geburtsdatum und eigenhändige Unterschrift (VOR DEN AUGEN DES BEAMTEN, für den Fall, dass es schon ein vorgedrucktes Formular des Wahlwerbers gibt).

4. Bestätigung der Gemeinde

4.a Die entsprechenden Felder sind vom zuständigen Beamten auszufüllen und mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen.

4.b. Formular auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen und mitnehmen!!

5. Ausgefülltes Formular in ein Kuvert stecken und an den Unterstützungsverein senden. Adresse:

Mag. Hubert Thurnhofer

Postfach 1

8680 Mürzzuschlag

5.a Mit Unterstützungserklärung zur POST fahren und absenden, oder

5.b Unterstützungserklärung im Kuvert, das mit 85 Cent frankiert ist, in den nächsten Briefkasten werfen.

Die Frist läuft de facto von 9. bis 31. August 2022 - am 2. September müssen die Unterschriften bereits bei der Wahlbehörde abgeliefert werden.

Es gibt auch die Möglichkeit, für im Ausland wohnenden Wahlberechtigte eine Unterstützungserklärung bei einer österreichischen Vertretungsbehörde abzugeben. Hier das Formular für Auslandsösterreicher, auf den das nächste Konsulat die Unterschrift bestätigen muss und die Heimatgemeinde die Wahlberechtigung!

WICHTIG: Jede/r wahlberechtigte/r Bürger/in des Landes kann NUR EINEM WAHLWERBER eine gültige Unterstützungserklärung abgeben.

RANDBEMERKUNG: Deine Unterstützungserklärung ist KEINE VERPFLICHTUNG, Unseren Kandidaten 2022 am 9. Oktober zu wählen! Das wäre gegen das geheime Wahlrecht. Deine Unterstützungserklärung ist lediglich eine Willenserklärung, dass Hubert Thurnhofer an der Wahl teilnehmen soll, darüber hinaus auch ein Signal an die Herrschenden, dass es eine ECHTE VOLKSWAHL mit unabhängigen Kandidaten geben soll!

HINTERGRUND Stand 10. Juni 2022: es obliegt der Willkür der Bundesregierung, den Wahltag in Absprache mit dem Nationalrat festzusetzen und bekannt zu geben. Schwer vorstellbar, dass sich die Herrschaften dieses Landes bis heute darüber noch nicht einigen konnten. Fakt ist, dass die Herrschaften des Landes sich einig sind, diesen Termin vor dem Wahlvolk - aber insbesondere vor den unabhängigen Kandidaten - geheim zu halten. Egal, ob die Herrschaften nicht fähig sind, einen Wahltermin zu finden, oder ob sie lediglich der Meinung sind, diesen Termin so lange wie möglich geheim halten zu müssen - beides ist ein Armutszeugnis für die neosgrüne SPÖVP Einheitspartei - in dem Fall mit im Boot: die FPÖ.

Die Wahlbehörde teilt mit: "Bei zurückliegenden Bundespräsidentenwahlen war stets der 61. Tag vor dem Wahltag der Stichtag." Weiters gilt laut Bundespräsidentenwahlgesetz (BPräsWG) § 7 (1) "Wahlvorschläge für die Wahl des Bundespräsidenten müssen der Bundeswahlbehörde spätestens am siebenunddreißigsten Tag vor dem Wahltag bis 17 Uhr vorgelegt werden; [... Den Wahlvorschlägen sind insgesamt 6.000 Unterstützungserklärungen [...] anzuschließen. [...] (9) Gleichzeitig mit der Überreichung des Wahlvorschlages (Abs. 1) hat der zustellungsbevollmächtigte Vertreter des Wahlvorschlages bei der Bundeswahlbehörde einen Beitrag zu den Kosten des Wahlverfahren in der Höhe von 3.600 Euro bar zu erlegen."

Maximal 24 Tage Zeit! Nachdem die Herrschaften aus Regierung und Opposition den Wahltermin bekannt gegeben haben, bleiben theoretisch 24 Tage Zeit um mindestens 6.000 Menschen zu bewegen, auf ihre eigene Gemeinde zu gehen, in der sie wahlberechtigt sind (nur in Wien kann die Unterstützungserklärung auf jedem Magistrat bestätigt werden). Dann ist folgendes zu tun:


UK2022 appelliert

Unser Kandidat 2022 appelliert an alle souveränen Bürger dieses Landes:

- Meldet euch beim Newsletter auf ethos.at an, damit wir euch umgehend über Start der Eintragungsfrist informieren können!

- Motiviert auch Freunde und Verwandte, eine Unterstützungserklärung abzugeben!

- Geht auf eure Gemeinde, wo ihr wahlberechtigt seid, und füllt das Unterstützungsformular für Hubert Thurnhofer aus, lasst es bestätigen und schickt es an die Adresse:

Mag. Hubert Thurnhofer

Postfach 1

8680 Mürzzuschlag

- Teilt der Link: Profil + Programm + Prinzipien https://www.ethos.at/transparenz/205-profil-programm-prinzipien

- Unterstützt bitte die Vorarbeiten und Vorbereitungen unseres Kandidaten 2022 mit eurer Spende!

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Grundsatzerklärung von Hubert Thurnhofer

Kandidat bei der Wahl des Österreichischen Bundespräsidenten 2022 (Dauer: 5 Minuten: Editor: Helenna Jouja)

Siehe auch TikTok-Video: Warum soll ich dich wählen?


Kandidatur und Unterstützungen

Noch am 15. Juli 2022 wurde das BP-Wahlgesetz geändert, so dass es nochmals bis Ende Juli gedauert hat, bis alle Durchführungsverordnungen in Kraft getreten sind. Hier nun die offizielle Mitteilung des BMI (wo die Wahlbehörde angesiedelt ist) über die Voraussetzungen der Kandidatur und die Unterstützungserklärungen:

Kandidatur

Eine Wahlwerberin oder ein Wahlwerber (so werden Kandidatinnen oder Kandidaten im Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 bezeichnet) für das Amt des Bundespräsidenten muss spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet haben (alle Österreicherinnen und Österreicher, die spätestens am Wahltag ihren 35. Geburtstag feiern) und muss zum Nationalrat wählbar sein.

Für eine Kandidatur muss ein Wahlvorschlag eingebracht werden. Wahlvorschläge können zwischen dem Stichtag und dem 37. Tag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr, bei der Bundeswahlbehörde (am Sitz des Bundesministeriums für Inneres) eingebracht werden.

Ein Wahlvorschlag hat zu enthalten

Vornamen, Familiennamen Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf und Wohnort des Wahlwerbers (der Wahlwerberin);

die Erklärung des Wahlwerbers (der Wahlwerberin), dass er (sie) der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt;

die Bezeichnung eines (einer) zustellungsbevollmächtigten Vertreters (Vertreterin), der (die) zum Nationalrat wählbar ist (18. Lebensjahres am Tag der Wahl vollendet, kein Ausschluss von der Wählbarkeit) und ermächtigt ist, die Unterzeichner(innen) des Wahlvorschlages zu vertreten sowie die Bezeichnung von mindestens zwei Stellvertretern (Stellvertreterinnen), die ebenfalls zum Nationalrat wählbar sind.

Gemeinsam mit dem Wahlvorschlag müssen überbracht werden:

Bestätigungen der jeweils zuständigen Gemeinde des (der) Zustellungsbevollmächtigten und dessen (deren) Stellvertreter (Stellvertreterinnen), in denen beurkundet wird, dass diese am Stichtag in der Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen waren (gilt nicht, wenn diese den Wahlvorschlag unterstützt haben);

Kostenbeitrag in der Höhe von 3.600 Euro.

Damit ein Wahlvorschlag rechtsgültig eingebracht wird, ist eine entsprechende Unterstützung erforderlich. Dem Wahlvorschlag müssen mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen (Anlage 1 zum Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, offizielles Fomular als PDF) oder Auslands-Unterstützungserklärungen (Anlage 7 zum Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, Formluar für Auslands-ÖstereicherInnen als PDF) beigegeben sein.

Auf einer Unterstützungserklärung beurkundet der (die) Unterstützungswillige durch seine (ihre) Unterschrift, dass er (sie) einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen will. Der (Die) - im Inland wohnende - Unterstützungswillige hat die Unterschrift vor seiner (ihrer) Hauptwohnsitz-Gemeinde zu leisten. Allenfalls kommt stattdessen eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift in Betracht.

Bei der Bundespräsidentenwahl werden bei den Gemeinden Blanko-Formulare oder von den Proponenten eines Wahlvorschlags bereitgestellte Formulare (diese müssen jedoch auch dem im Gesetz vorgegebenen Muster entsprechen) aufliegen.

Auch im Fall einer gerichtlichen oder notariellen Beglaubigung der Unterschrift muss der (die) Unterstützungswillige zur Vorlage der Unterstützungserklärung persönlich vor der Gemeinde erscheinen. Gültig ist eine Unterstützungserklärung dann, wenn die Gemeinde nach der Unterfertigung in der entsprechenden Rubrik beurkundet, dass der (die) Unterstützungswillige am Stichtag in der Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen war. Bei Unterfertigung der Unterstützungserklärung haben Unterstützungswillige durch einen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ihre Identität nachzuweisen. Die Bestätigung darf für eine Person pro Wahl nur einmal ausgestellt werden.

Auslandsösterreicher(innen) erhalten von Ihrer "Heimatgemeinde" (Gemeinde, in der sie in der Wählerevidenz eingetragen sind) auf Wunsch Auslands-Unterstützungserklärungen (Anlage 7 zum Bundespräsidentenwahlgesetz 1971) zugesendet. Im Ausland lebende Unterstützungswillige können diese vor einer österreichischen Vertretungsbehörde unterschreiben und anschließend dem (der) Zustellungsbevollmächtigten zusenden.

Die Unterstützungserklärungen werden vom (von der) Zustellungsbevollmächtigten eines Wahlvorschlags gesammelt und gegebenenfalls dem Wahlvorschlag angeschlossen.


Mögliche Fehler

Unser Kandidat 2022 hat sieben Fragen an Wahlbehörde geschickt, um mögliche Fehler zu vermeiden. Mag. Robert Stein, MR, Leiter der Abteilung III/6 – Wahlangelegenheiten im Bunesministerium für Inneres (BMI), hat geantwortet:

1. Melden sich unterstützungswillige Personen beim Innenministerium an, so dass die Gemeinden entsprechende vorgefertigte Formulare mit Vorname, Familienname oder Nachmame des Wahlwerbers (der Wahlwerberin) ausdrucken oder ist das entsprechende Feld immer von den unterstützenden Bürgern persönlich auszufüllen?

BMI: Eine solche Anmeldung ist nicht vorgesehen, Wahlwerberinnen und Wahlwerber werden im Bundesministerium für Inneres erst bei Einbringung eines auf sie lautenden Wahlvorschlags aktenkundig.

1. a. Was passiert bei Tippfehlern des Namens, z.B. Turnhofer statt Thurnhofer.

BMI: Für den Fall einer zweifelsfreien Zuordenbarkeit wird ein solcher Fehler keine Rolle spielen.

1.b. Was passiert bei Namensgleichheit von Kandidaten (mehrere Norbert Hofer wäre leicht möglich)

BMI: Bei den Unterstützungserklärungen spielt dies keine Rolle, es wird davon ausgegangen, dass unterstützungswillige Personen die Unterstützungserklärung an die „richtige“ Person übermitteln werden. Für den amtlichen Stimmzettel wird die Bundeswahlbehörde ein entsprechendes Unterscheidungsmerkmal festzulegen haben.

1.c Was passiert bei ergänzenden Infos (z.B. Geburtsdatum im Feld Vorname, Nachname)

BMI: Sofern eine Gemeinde eine solche Unterstützungserklärung, obwohl in der beschriebenen Form nicht vorgesehen, mit einer Bestätigung versieht, wird die Bundeswahlbehörde eine entsprechende Urkunde akzeptieren.

2. Dürfen unterstützungswillige Personen vorgefertigte Formulare mit vorgedrucktem Namen des Wahlwerbers drucken und an Menschen verteilen?

BMI: Dies ist gängige Praxis.

3. Darf so ein Formular grafisch oder inhaltlich von der im BPräsWG publizierten Vorlage formal (z.B. abweichende Feldgröße, die zu Problemen bei digitaler Einlesung führen könnte) oder inhaltlich ( z.B. Ergänzung von Titel und Geburtstatum der unterstützungswilligen Personen) abweichen?

BMI: Damit eine Gemeinde ein entsprechendes Formular mit einer Bestätigung versieht, sollte dieses so wenig wie möglich von der gesetzlichen Vorgabe abweichen.

4. Wo erfahren die Unterstützer die Adresse des Unterstützungsvereins der unterstützungswilligen Person? Darf diese Adresse und weitere Informationen (z.B. ein Foto der unterstützungswilligen Person) auf der Rückseite des Formulars gedruckt werden?

BMI: Die Weitergabe entsprechender Informationen auf der Rückseite des Formulars entspricht einer gängigen Praxis.

5. Welches Format muss die Unterstützungserklärung haben? Sind Abweichungen von A4 erlaubt?

BMI: Eine solche Abweichung wäre nicht zulässig.

6. Welche Schritte sind erforderlich, um beim BMI als "Bevollmächtigter" zu gelten?

BMI: Eine zustellungsbevollmächtigte Vertreterin oder ein zustellungsbevollmächtigter Vertreter einer Wahlvorschlags muss über das passive Wahlrecht zur Nationalratswahl verfügen.

7. Welche Fehler sind bislang bei Unterstützungserklärungen passiert, die dazu führten, dass sie für ungültig erklärt wurden?

BMI: Typische Fehler, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Unterschrift fehlt / Unterschrift der Organwalterin oder des Organwalters der Gemeinde fehlt / Stampiglie der Gemeinde fehlt / Angabe des Geburtsdatums der unterstützungswilligen Person fehlt / Unterstützungswillige Person ist laut Geburtsdatum noch nicht wahlberechtigt.

QUELLE: Email, am 13.06.2022 um 12:39 von Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

BMI, Sektion III, Mag. Robert Stein, Leiter Abteilung III/6


Fallstrick der Gemeinde Wien

Update 17. Juli 2022 - BP-Kandidat Gerhard Kuchter warnt vor einer Falle, die sich das Rote Wien ausgedacht hat. Die Propaganda-Zeitung "Mein Wien" hat diese Woche angekündigt: "Eine Unterstützungserklärung können wahlberechtigte Österreicher*innen mit Hauptwohnsitz in Wien in jedem Magistratischen Bezirksamt ab sofort unterschreiben." 

Gerhard Kuchter klärt auf: "Das bedeutet lediglich: Eine Unterstützungserklärung können wahlberechtigte Österreicher*innen mit Hauptwohnsitz in Wien in jedem Magistratischen Bezirksamt ab sofort unterschreibenAber nicht mehr! ... Die Eintragung in die Wählerevidenz kann ab dem Stichtag (9. August 2022) bestätigt werden.

Wer von den Unterstützungswilligen weiß denn schon, dass der Formalakt auf Gemeinde- oder magistratischem Bezirksamt aus in Wahrheit ZWEI Teilen besteht, um für die Unterstützung eines Wahlwerbers rechtsgültig zu sein - der vor dem Beamten abgelegten (oder beglaubigten) Unterschrift UND der Eintragung in die Wählerevidenz? Dass also ein Unterstützer in solchen Fällen ZWEIMAL auf das Magistratische Bezirksamt müsste - einmal für die Unterschrift und ab 9.8.2022 dann NOCH EINMAL für die Eintragung in die Wählerevidenz!"

Mein Wien KW 28


Volksbegehren für ein faires Bundespräsidentenwahlgesetz

Robert Marschall, Kandidat bei der Wahl des Bundespräsidenten, hat ein neues Volksbegehren gestartet: "Bundespräsidentenwahl: faires Wahlrecht" kann zwischen 26. Juni bis 9. Oktober 2022 von jedem Österreicher über 16 Jahre unterschrieben werden.

Text des Volksbegehrens:

"Die Unterzeichner fordern ein faires Wahlrecht für die Bundespräsidentenwahl 2022 in Österreich.

Es braucht zumindest

* eine Berichterstattung der bislang bereits 13 Gegenkandidaten in den Medien;

* die Bekanntgabe des Wahltermins mindestens 4 Monate vor dem Wahltag und die Bekanntgabe der Frist für die Sammlung der Unterstützungserklärungen mindestens 2 Wochen vor Beginn der Frist;

* Wahlkarten für Auswärtswähler (statt der mißbrauchsanfälligen Briefwahl);

* unparteiische Wahlbehörden.

Begründung:

1. Großes Medienversagen in Bezug auf die Vorstellung der Gegenkandidaten

2. Keine ausreichende Vorlaufzeit für die Bekanntgabe des Wahltermins, des Stichtages und der Frist für das Sammeln von Unterstützungserklärungen

3. Derzeit ist keine Abwahl des Bundespräsidenten mittels Volksabstimmung - die vom Volk eingeleitet werden kann - möglich. Warum nicht?

4. Die parteipolitisch besetzten Wahlbehörden sind nicht „unparteiisch“

5. Derzeit gibt es keine transparente, öffentliche Stimmenauszählung

6. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen ist NICHT mittels Handysignatur elektronisch möglich, wie z.B. bei den Volksbegehren.

7. Die Rücksendung der Unterstützungserklärungen an die Kandidaten ist sinnlos

8. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen ist laut Bundesverfassung keine Voraussetzung, um bei der Bundespräsidentenwahl kandidieren zu dürfen, laut Bundespräsidentenwahlgesetz aber schon

9. Die Briefwahl ist ein Verstoß gegen das persönliche und geheime Wahlrecht

10. Der Gesetzgeber hat wenig gelernt aus der Wahlaufhebung der Bundespräsidentenwahl 2016

Ausführliche Begründungen der zehn Punkte findet sich auf bundespräsidentschaftswahl.at


Nach Hürden und Barrieren zuletzt noch Prügel vor die Füße

Ergänzung 4. August 2022: Das amtliche FORMULAR ist online.

1. Juli 2022 - Eine bloße "Formfrage", nämlich das Formular für die Unterstützungserklärung, das vom BPräsWG vorgegeben wird (Druckvorlage ist Teil des Gesetzes!), wird nun zu einem weiteren Stolperstein für unabhängige Kandidaten. Ist das BPräsWG schon voller Hürden nnd Barrieren, die ohne Parteiapparat kaum zu überwinden sind, so kann es die selbstherrliche Regierung nicht lassen, den Unabhängigen auf den letzten Metern auch noch Prügel vor die Füße zu werfen. Details dazu hat Robert Marschall, Kandidat bei der Wahl des Ö. Bundespräsidenten, aufgedeckt. Hier seine seine Mail an die Wahlbehörde und ihre Antwort.

Gesendet: Donnerstag, 30. Juni 2022 14:12

An: *BMI III/6 <mailto:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;

Betreff: Bundespräsidentenwahl 2022

S.g. Damen und Herren

Hiermit gebe ich Ihnen bekannt, dass ich mich für das Amt des Bundespräsidenten bei der Wahl 2022 bewerben möchte.

Bei der Bundespräsidentenwahl werden bei den Gemeinden Blanko-Formulare oder von den Proponenten eines Wahlvorschlags bereitgestellte Formulare (diese müssen jedoch auch dem im Gesetz vorgegebenen Muster entsprechen) aufliegen.

=> https://www.bmi.gv.at/412/Bundespraesidentenwahlen/Kandidatur.aspx

Bitte mir ein dem im Gesetz vorgegebenen Muster entsprechendes Unterstützungserklärungsformular für die Bundespräsidentenwahl 2022 zu senden.

Kann man schon Unterstützungserklärungen am Amt vor dem Stichtag bestätigen lassen? Wenn nein, ab wann wird das möglich sein?

§ 1. BPräsWG (1) Die Wahl des Bundespräsidenten ist von der Bundesregierung durch Verordnung im Bundesgesetzblatt auszuschreiben. Die Verordnung hat den Wahltag zu enthalten, der von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag festzusetzen ist. Die Verordnung hat weiters den Tag zu bestimmen, der als Stichtag gilt. Dieser darf jedoch nicht vor dem Tag der Wahlausschreibung liegen.

Frage: Ist das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates schon erfolgt bzw wann wir das Einvernehmen erfolgen? Ist die Wahl schon ausgeschrieben? Wenn nein, wann wird die Wahl ausgeschrieben werden?

Wieso findet man nichts zum Stand der Dinge auf

=> https://www.bmi.gv.at/412/Bundespraesidentenwahlen/ ?

Mit freundlichen Grüßen, Mag. Robert Marschall

----- Original-Nachricht --------

Betreff: AW: Bundespräsidentenwahl 2022

Datum: Thu, 30 Jun 2022 20:32:06 +0000

Von: <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;

An: Mag. Robert Marschall

CC: <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;

Sehr geehrter Herr Mag. Marschall!

Die Übermittlung eines aktuellen Formulars „Unterstützungserklärung“ ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich. Der Gesetzgeber wird das Formular für die Unterstützungserklärung durch Gesetzesänderung Mitte Juli noch anpassen, so dass ein herunterladbares Formular auch dann, wenn die Verordnung der Bundesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl schon in Kraft getreten sein sollte, erst nach Veröffentlichung des Basisdokuments im Bundesgesetzblatt angeboten werden kann.

Eine Sitzung des Hauptausschuss des Nationalrats zum Zweck der Behandlung der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl ist laut Parlaments-Homepage noch nicht anberaumt worden.

Unterstützungserklärungen für Wahlwerberinnen und Wahlwerber können zwischen dem (laut Ministerratsbeschluss) 61. Tag vor dem Wahltag (Stichtag, 9. August 2022) und dem 37. Tag vor dem Wahltag (2. September 2022) unterschrieben und durch die Gemeinden beglaubigt werden (die Gemeinden bestätigen hierbei, dass eine unterstützungswillige Person am Stichtag oder danach in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen war oder ist). Somit ist eine Bestätigung durch eine Gemeinde vor dem Stichtag nicht möglich.

Sobald eine rechtsgültige Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl in Kraft getreten ist, wird das Bundesministerium für Inneres mit den entsprechenden Informationen zur bevorstehenden Wahl via Internet an die Öffentlichkeit treten.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Stein, Bundesministerium für Inneres

Sektion III – Recht, Abteilung III/6 – Wahlangelegenheiten