In fünf Schritten zur Unterstützungs-Erklärung

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WAHLTERMIN: 9. Oktober 2022 (bekannt gegeben von der Regierung, am 29. Juni 2022)

STICHTAG: 9. August 2022 - Somit können von 9. bis 31. August Unterstützungserklärungen auf allen Gemeinden ausgefüllt werden. Diese müssen danach umgehend an die Adresse des Unterstützungsvereins geschickt werden:

An Mag. Hubert Thurnhofer, Postfach 1, 8680 Mürzzuschlag

Direkt-Link: Unterstützungs-Formular für Mag. Hubert Thurnhofer als PDF

Fünf Schritte zur Unterstützungserklärung sind leider nicht einfach am Computer auszführen (E-Government ist bei dieser Wahl nicht vorgesehen), sondern verlangen den vollen körperlichen Einsatz souveräner Menschen beim Ausfüllen ihrer Unterstützungserklärung direkt auf der jeweiligen Heimat-Gemeinde (oder im Magistrat). ACHTUNG: Viele Gemeindeämter haben nur vormittags von 8:00 - 12:00 Uhr Amtsstunden!

Unterstützungserklärung

1. Lichtbildausweis einpacken und persönlich auf das eigene Gemeindeamt gehen oder fahren, wo DU wahlberechtigt bist (nicht auf die Nachbargemeinde, auch wenn diese geografisch näher liegt)! Nur Bewohner von Großstädten könnne auf allen Magistratsämtern ihre Unterstützungserklärung ausfüllen. Digitale Unterstützungserklärung ("E-Government") ist in diesem Fall nicht vorgesehen.

2. Beim zuständigen Beamten das Formular "Unterstützungserklärung für die Wahl des Bundespräsidenten" einfordern.

3. Ausfüllen des Formulars

3.a Beim Feld "Vorname, Familienname oder Nachmame des Wahlwerbers (der Wahlwerberin)" richtige Schreibweise beachten! Mag. Hubert Thurnhofer (Es ist möglich, dass dieses Feld bereits vorausgefüllt ist. Beachte, dass du wirklich das Formular des Kandidaten Hubert Thurnhofer unterschreibst!)

3.b Daten des Unterstützers/der Unterstützerin sind auszufüllen: Name, Vorname, Wohnort, Geburtsdatum und eigenhändige Unterschrift (VOR DEN AUGEN DES BEAMTEN, für den Fall, dass es schon ein vorgedrucktes Formular des Wahlwerbers gibt).

4. Bestätigung der Gemeinde

4.a Die entsprechenden Felder sind vom zuständigen Beamten auszufüllen und mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen.

4.b. Formular auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen und mitnehmen!!

5. Ausgefülltes Formular in ein Kuvert stecken und an den Unterstützungsverein senden. Adresse:

Mag. Hubert Thurnhofer

Postfach 1

8680 Mürzzuschlag

5.a Mit Unterstützungserklärung zur POST fahren und absenden, oder

5.b Unterstützungserklärung im Kuvert, das mit 85 Cent frankiert ist, in den nächsten Briefkasten werfen.

Die Frist läuft de facto von 9. bis 31. August 2022 - am 2. September müssen die Unterschriften bereits bei der Wahlbehörde abgeliefert werden.

Es gibt auch die Möglichkeit, für im Ausland wohnenden Wahlberechtigte eine Unterstützungserklärung bei einer österreichischen Vertretungsbehörde abzugeben. Hier das Formular für Auslandsösterreicher, auf den das nächste Konsulat die Unterschrift bestätigen muss und die Heimatgemeinde die Wahlberechtigung!

WICHTIG: Jede/r wahlberechtigte/r Bürger/in des Landes kann NUR EINEM WAHLWERBER eine gültige Unterstützungserklärung abgeben.

RANDBEMERKUNG: Deine Unterstützungserklärung ist KEINE VERPFLICHTUNG, Unseren Kandidaten 2022 am 9. Oktober zu wählen! Das wäre gegen das geheime Wahlrecht. Deine Unterstützungserklärung ist lediglich eine Willenserklärung, dass Hubert Thurnhofer an der Wahl teilnehmen soll, darüber hinaus auch ein Signal an die Herrschenden, dass es eine ECHTE VOLKSWAHL mit unabhängigen Kandidaten geben soll!

HINTERGRUND Stand 10. Juni 2022: es obliegt der Willkür der Bundesregierung, den Wahltag in Absprache mit dem Nationalrat festzusetzen und bekannt zu geben. Schwer vorstellbar, dass sich die Herrschaften dieses Landes bis heute darüber noch nicht einigen konnten. Fakt ist, dass die Herrschaften des Landes sich einig sind, diesen Termin vor dem Wahlvolk - aber insbesondere vor den unabhängigen Kandidaten - geheim zu halten. Egal, ob die Herrschaften nicht fähig sind, einen Wahltermin zu finden, oder ob sie lediglich der Meinung sind, diesen Termin so lange wie möglich geheim halten zu müssen - beides ist ein Armutszeugnis für die neosgrüne SPÖVP Einheitspartei - in dem Fall mit im Boot: die FPÖ.

Die Wahlbehörde teilt mit: "Bei zurückliegenden Bundespräsidentenwahlen war stets der 61. Tag vor dem Wahltag der Stichtag." Weiters gilt laut Bundespräsidentenwahlgesetz (BPräsWG) § 7 (1) "Wahlvorschläge für die Wahl des Bundespräsidenten müssen der Bundeswahlbehörde spätestens am siebenunddreißigsten Tag vor dem Wahltag bis 17 Uhr vorgelegt werden; [... Den Wahlvorschlägen sind insgesamt 6.000 Unterstützungserklärungen [...] anzuschließen. [...] (9) Gleichzeitig mit der Überreichung des Wahlvorschlages (Abs. 1) hat der zustellungsbevollmächtigte Vertreter des Wahlvorschlages bei der Bundeswahlbehörde einen Beitrag zu den Kosten des Wahlverfahren in der Höhe von 3.600 Euro bar zu erlegen."

Maximal 24 Tage Zeit! Nachdem die Herrschaften aus Regierung und Opposition den Wahltermin bekannt gegeben haben, bleiben theoretisch 24 Tage Zeit um mindestens 6.000 Menschen zu bewegen, auf ihre eigene Gemeinde zu gehen, in der sie wahlberechtigt sind (nur in Wien kann die Unterstützungserklärung auf jedem Magistrat bestätigt werden). Dann ist folgendes zu tun: