AMS Larifari-Weiterbildung - Absage des AMS + Resümee

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Winfried Goeschl hat am 06.03.2026 15:20 CET geschrieben:

Sehr geehrter Hr. Thurnhofer,

wir haben Ihr Angebot eingehend geprüft, wie sie auch dem untenstehenden Mailverkehr entnehmen können und es tut mir leid, aber wir werden Ihrem Angebot nicht nähertreten.

Das hat folgende Gründe:

Sie sprechen in Ihrem Angebot zwar von einer Heimhilfeausbildung, aber die von Ihnen angebotene Maßnahmen erfüllt nicht die Standards für die Anerkennung als Heimhilfeausbildung. Dafür sind mindestens 400 Stunden Ausbildung notwendig, davon ca. die Hälfte praktisch, d.h. bei einer Einrichtung. Ich hätte mir erwartet, dass sie die Regelungen in Wien kennen, wenn sie eine derartige Ausbildung anbieten wollen.

24-Stundenkräfte brauchen hingegen gar keine Ausbildung, wenn sie als solche tätig sein wollen. Wenn diese Pflegekräfte allerdings durch das SMS gefördert werden sollen, dann müssen sie auch Qualifikationen analog zur Heimhilfeausbildung vorweisen oder – siehe weiter unten – die betroffene Person seit 6 Monaten betreut haben, was ja bei den Menschen für die sie die Ausbildung anbieten nicht der Fall ist, sie wollen sie ja für die 24-Stunden-Betreuung aufschließen.

Der dritte Grund für die Ablehnung ist, dass die Stundensätze, die sie anbieten sehr, sehr hoch und keineswegs marktkonform, was gerade in Zeiten, in denen wir Maßnahmen aus budgetären Gründen kürzen müssen, nicht angemessen ist.

Wie gesagt: Wir sehen für die Ausbildung keine Notwendigkeit. Wenn bestimmte Personen (ich nehme an v.a. Frauen) in die 24-Stunden-Betreuung einsteigen wollen, dann können sie das ohnehin tun, als Heimhilfe können sie in Wien mit dieser Ausbildung nämlich nicht tätig werden und eine Förderung der Betreuungskräfte durch das SMS ist mit dieser Ausbildung auch nicht möglich.

Sie sehen also, dass wir uns durchaus intensiv mit Ihrem Angebot beschäftigt haben. Unsere Ablehnung erfolgt daher nicht grundlos, zumal uns der Betreuungs-und Pflegebedarf bewusst ist.

Die von Ihnen vorgeschlagene Ausbildung trägt allerdings nichts dazu bei, diesen „Notstand“ zu beheben.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Göschl

RESÜMEE HTH

Der AMS-Chef unterscheidet zwischen HeimhelferInnen und 24-Stundenkräften. Allgemeine Bestimmungen für Sozialbetreuungs-Berufe sind gegliedert in 3 Qualifikationsniveaus:

1. Helfer/innen-Niveau: Heimhelfer/innen mit 200 UE Theorie + 200 h Praxis

2. Fachniveau: Fach-Sozialbetreuer/innen mit 1.200 UE Theorie + 1.200 h Praxis

3. Diplomniveau: Diplom-Sozialbetreuer/innen mit 1.800 UE Theorie + 1.800 h Praxis

Eine Ausbildung gemäß Punkt 1 bietet u.a. das BFI um 2.120 Euro an.

oder Volkshilfe um 2.435 Euro (14-16 Wochen bei durchschnittlich 29 Wochenstunden). Volkshilfe verspricht: „Den praktischen Teil (200 Stunden) kann man wohnortnahe absolvieren. Er besteht aus 120 Stunden in der mobilen Betreuung (Hauskrankenpflege) und 80 Stunden in einer stationären (Pflegeheim) bzw. teilstationären Einrichtung (Tageszentrum)“

Wer soll eine Ausbildung absolvieren und dafür noch bezahlen, wenn man – laut Göschl – auch ohne jegliche Ausbildung sofort Geld verdienen kann? Und: wo sollen im privaten Bereich Praktika durchgeführt werden? Die ethos-Anfrage beim Wiener Gesundheitsverband war eindeutig: „Des Weiteren halten wir für die '24-Stunden-Betreuung' für den privaten Haushalt keine Ausbildungsplätze vor.“ 200 Stunden Praxis bei pflegebedürftigen Privatpersonen sind nicht praktizierbar, die Anforderungen für den Lehrgang demnach praxisfremd.

Anders als AMS-Wien-Chef Göschl, der zwischen überqualifizierten HeimhelferInnen und unqualifizierten 24-Stundenkräften unterscheidet, spricht das Hausbetreuungsgesetz - HBeG von Betreuungskräften, die selbstständig oder in einem Arbeitsverhältnis stehen können. Natürlich hat der AMS-Chef das Recht, sich auf § 5 SozBG Sozialbetreuungsberufegesetz über Aufgaben und Ausbildung von Heimhelfern und Heimhelferinnen zu berufen. Damit ist er rechtlich auf der sicheren Seite. Gut bezahlte Bürokraten finden immer einen Paragrafen, um Innovationen auszubremsen (und den Innovatoren noch die Absicht zur „Geschäftemacherei“ unterstellen).

Am Ende scheitert ein innovatives Projekt – getragen aus langjähriger Erfahrung in der Seniorenpflege – an Gesetzen, die an der Realität vorbei gehen. (Bei 99 Prozent aller Einsätze gibt es Vorfälle, die laut HBeG strafbar sind! Nicht aufgrund von Fehlverhalten der PflegerInnen, sondern aufgrund nicht praktikabler Gesetze!)

 

Tags: Österreich, Arbeitsmarkt, Ukraine, Burgenland, AMS, Ukrainerin, Integration