+ Der digitale Impfpass dient nur der Kontrolle und dem Geschäft
+ Persönliche Impfdaten gehören NICHT in Regierungshände
16. Juli 2024 – (Mitteilung der Wissenschaftlichen Initiative Gesundheit für Österreich) Nun hat die österreichische Regierung also noch kurz vor der Sommerpause beschlossen, dass jeder Bürger ab sofort verpflichtet ist, dem Gesundheitsminister und weiteren Behörden seine persönlichen Gesundheitsdaten zu offenbaren (Nationalratsabgeordnete schicken E-Impfpass in den Vollbetrieb). Mit eImpfpass und daran angeschlossenem zentralen Impfregister sollen ab sofort Impfungen und sogenannte "impfrelevante Informationen" jeder einzelnen Person gesammelt und für Behörden zentral und namentlich abrufbar werden. – Aus datenschutzrechtlicher Sicht ohnehin ein Fiasko.
Doch als Ärztinnen und Ärzte sowie WissenschafterInnen fragen wir uns auch: Welchen Sinn könnte ein zentrales Impfregister mit persönlichen Daten aller Geimpften in Regierungshänden haben?
Denn um die Gesundheit der einzelnen Menschen kann es nicht gehen. Für die sind nämlich weder der Gesundheitsminister noch andere Regierungsmitglieder oder Verwaltungsbeamte zuständig. Weil sie nicht in der Lage sind zu beurteilen, welche Behandlung – also auch welche Impfung – für einen individuellen Menschen gerade nützlich oder eben eher schädlich sein könnte.
Wozu also will die Regierung die nicht anonymisierten Impfdaten sammeln?
Auf der Regierungs-Website kann man die Argumentation rund um die Einführung des eImpfpasses nachlesen. Dieser soll unter anderem dabei helfen exakte Impfraten und "potenzielle Impflücken" zu erfassen und "den Behörden im Anlassfall ermöglichen, rascher und potenziell gezielter die notwendigen Maßnahmen zu setzen ... (und) gefährdete Bevölkerungsgruppen besser zu schützen und auch besser zu versorgen" Ein weiteres Ziel ist die "Einhaltung von Verpflichtungen zur Verfolgung internationaler Eliminations- und Eradikationsziele"
eImpfpass aus gesundheitlicher Sicht unnötig
Impfraten und Impflücken lassen sich aber aus einem anonymisierten Impfregister ableiten und gezielte Impfkampagnen zum Schließen der Impflücken und zur Einhaltung internationaler Ziele können auch auf der Basis anonymisierter Daten gestartet werden.
Aus gesundheitlicher Sicht ist die verpflichtende Teilnahme an einem zentralen Impfregister also nicht notwendig und möglicherweise sogar schädlich. Dann nämlich, wenn Menschen dazu gedrängt oder gezwungen werden, Impfungen über sich ergehen zu lassen, die ihnen nicht nützen, sondern sogar potenziell schaden. Die vielen mittlerweile anerkannten (und die nicht erfassten) Impfschäden aufgrund der Corona-Impfstoffe sind uns Warnung genug.
Der einzig vorstellbare Sinn dahinter: Kontrolle und Druck
Die Digitalisierung ist zu einem großen Geschäft geworden und nicht alles, was sie bringt, ist auch im Sinne der Menschen, die sie nützen müssen. Genau das gilt für den eImpfpass. Gemeinsam mit dem zentralen Impfregister in Regierungshand ist er die perfekte technische Voraussetzung, um eine Impfpflicht (und weitere Pflichten aller Art) in Zukunft leicht durchsetzen zu können.
Gleichzeitig wird dadurch die medizinische Versorgung entindividualisert. Und wenn die öffentliche Gesundheit über die Rechte und die Gesundheit des einzelnen Menschen gestellt wird, dann ist große Vorsicht geboten.
Wir fordern daher:
+ eImpfpass ja – aber nur freiwillig. Die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme am eImpfpass muss umgehend zurückgenommen werden. Jeder Mensch muss weiterhin selbst entscheiden dürfen, welche medizinische Behandlung er in Anspruch nimmt und welche gesundheitlichen Informationen er dem Staat zur Verfügung stellt.
+ Personalisierte Gesundheitsdaten nicht in Regierungshände: Ein digitaler Impfpass darf keinesfalls in die Hände der Regierung gelegt werden. Die Möglichkeiten des Missbrauchs sind zu groß. Stattdessen sollen die Daten (ähnlich wie bei ELGA) unter Achtung des Datenschutzes ausschließlich für Gesundheitsdiensteanbieter und die Patienten selbst zugänglich sein.
+ Impfregister nur anonymisiert: Für die Erstellung von Statistiken braucht es keine personalisierten Daten. Wird ein zentrales Impfregister erstellt, dann ausschließlich mit anonymisierten Daten, die keine Rückschlüsse auf Individuen erlauben.