6. Oktober 2025 - „Millionenpleite des Autoverleihs 123-Transporter. 123 Shared Mobility GmbH gab den Rückzug des Flottenpartners als Begründung an. Es gibt ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beim Landesgericht Wiener Neustadt.“ (Kurier.at 6.10.25)
25. September 2025 - „Nachdem schwere Vorwürfe gegen den Transporterverleih 123-Transporter mit Sitz in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) bekanntgeworden sind, beenden nun zwei Kooperationspartner [Obi und Hornbach] die Zusammenarbeit. Zudem habe es Hunderte Beschwerden beim VKI gegeben.“ (ORF.at 25.925)
19. September 2025 - „Seit Monaten sorgt der Vermieter für 123-Kleintransporter, mit Sitz in der Steiermark [Anm. HTH: richtig ist Sitz in NÖ, siehe oben], für Aufregung. Immer häufiger wird den Kundinnen und Kunden die Kaution nicht zurücküberwiesen oder es werden zusätzlich hohe Gebühren verrechnet. Auch im Burgenland sind zahlreiche Kundinnen und Kunden betroffen.“ (ORF.at 12.9.25)
21. August 2025 – (Sachverhaltsdarstellung von HTH)
Für Übersiedlungsmaßnahmen (SIEHE: Der Philosoph als Baumeister) buchte ich am 18. Juli und am 24. Juli einen Transporter, der in der Waldgasse, 8665 Langenwang abgestellt ist. Da sich der Stellplatz nur wenige Kilometer von den Übersiedlungsorten befindet und mit günstigen Preisen geworben wird, habe ich dieses Angebot natürlich angenommen. Außerdem heißt es in der Werbung, dass 500 Euro Kaution umgehend refundiert werden. Tatsache ist, dass umgehend kein Cent refundiert wurde.
Am 18. August 2025 sandte ich an an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! je eine Reply an beide Auftragsbestätigungen mit der Forderung nach Rückzahlung der Kaution. Darauf kam keine Antwort.
Bei weiteren Recherchen am 21.8.25 fand ich folgende Info:
„Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Diese kannst Du nach Ablauf von 28 Kalendertagen nach Mietende eigenständig über Ihr Kundenkonto auf der Webseite in Auftrag geben: Logge Dich hierfür zunächst in Dein Kundenkonto ein (in der App ist dies derzeit nicht möglich). Wähle unter „Meine Buchungen“ die entsprechende Buchung aus und klicke anschließend auf „Rückzahlung anfordern“. Bitte beachte: Die Schaltfläche erscheint erst nach Ablauf der genannten 28 Kalendertage. Wie in unseren AGB beschrieben, kann es bis zu 28 Tage dauern, bis der Zahlungsdienstleister die Rückzahlung an Sie vornimmt.“
Ich folgte den Anweisungen und erhielt 2x folgende Antwort:
„Hallo Hubert,
vielen Dank für Deine Anfrage.
Wir prüfen Deine Rückzahlung und geben diese in Auftrag, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.
Bitte beachte: Wenn während Deiner Miete ein Unfall, Diebstahl oder Schaden stattgefunden hat, kann die Bearbeitung Deiner Rückzahlung unter Umständen länger dauern.
Wie in unseren AGBs beschrieben, können nach erfolgreicher Prüfung weitere 28 Tage vergehen, bis die Kaution durch den Zahlungsdienstleister an Dich ausgezahlt wird. Dieser Prozess bei dem Zahlungsdienstleister kann nicht beschleunigt werden. Nach erfolgter Rückzahlung erhältst Du eine E-Mail Benachrichtigung.
Liebe Grüße
Julia
123-Transporter
Impressum: 123 Shared Mobility GmbH, Schöllergasse 5, 2630 Ternitz, Österreich
Unternehmensgegenstand: Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge, eingeschränkt auf den Kraftfahrzeugverleih
UID-Nummer: ATU76500118, Firmenbuchnummer: FN 549862x, Firmenbuchgericht: Wiener Neustadt
Firmensitz: Ternitz
Geschäftsführer: Ing. Matthias Pajek“
RESÜMEE: Von anderen Autovermietern bin ich gewohnt, dass die Kaution bei der Rückgabe des Autos tatsächlich umgehend refundiert wird. Dass 123 Transporter die Bringschuld des Unternehmens in eine Holschuld des Kunden verwandelt, ist untragbar. Dass für die Rückforderung eine Frist von 28 Tagen gestellt wird und die Rückforderung ausschließlich über Online-Formular möglich ist, ist untragbar. Dass danach die Zahlung nochmals um 28 Tage hinausgeschoben wird, ist ein Skandal!
Offenbar spekuliert 123 Transporter damit, dass viele Kunden auf die Rückforderung vergessen oder nach Fristen (von denen in FAQ keine Rede ist, die aber bei diesen Geschäftsmethoden durchaus möglich wären) keinen Anspruch mehr haben. Welche Spekulationen 123 Transporter innerhalb von zwei Monaten, in denen Kundengelder zinsenlos einbehalten werden, noch verübt, darüber findet man keine Auskunft.
Ich fahre mehrmals wöchentlich an zwei Standplätzen mit insgesamt drei 123-Transportern vorbei. Meine Beobachtung: die Autos werden kaum genutzt. Angesichts dieser Beobachtungen, sowie der Beschwerden, die nicht beantwortet werden, und die sich – wie Medienberichte zeigen – häufen, muss ich davon ausgehen, dass sich die Betreibergesellschaft 123 Shared Mobility GmbH in gröberen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet.
ethos.at hat Geschäftsführer Matthias Pajek um Stellnungnahme gebeten.
UPDATE 1. Oktober 2025: Meine Kaution wurde bis dato nicht refundiert. Ich musste deshalb eine Anzeige wegen Verdacht auf Veruntreuung nach § 133 StGB einbringen. Gleichzeitig musste ich feststellen, dass ich keinen Zugriff mehr habe auf meinen Account auf der 123-Transporter-App. Die App selbst zeigt keine Vertriebsstellen in Österreich mehr an. Ungarn und Slowakei scheinen noch aktiv zu sein.
SIEHE AUCH:
+ Ärger über „123-Transporter“: Beschwerden häufen sich (noen.at 20.8.2025)
+ Hohe Kaution bei 123-Transporter (help.orf.at 8.4.2025)
+ Verbraucherfalle bei 123-Transporter (AK Steiermark via ots.at 28.3.25)