Volksbefragung: Pfunds votiert gegen Speicherkraftwerk im Kaunertal
15. Juni 2025 – Seit rund 20 Jahren plant die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) ein Pumpspeicherkraftwerk im Kaunertal. Am 31. März 2025 hat die TIWAG das Projekt bei der Behörde zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht. Doch das Volk spricht sich dagegen aus. Am Sonntag, 15. Juni, hat Pfunds (Bezirk Landeck) eine Volksbefragung zum Ausbau des Kraftwerks Kaunertal abgehalten. 85 Prozent der abgegebenen Stimmen haben die Frage "Soll die Gemeinde Pfunds das Projekt ‚Ausbau Kraftwerk Kaunertal (AK)‘ im Rahmen der ihr im UVP-Verfahren zukommenden Rechte befürworten?“ mit nein beantwortet. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 68 Prozent. Das Ergebnis der Volksbefragung ist allerdings nicht bindend.
Auf der Seite der TIWAG findet sich eine Chronologie der Ereignisse:
2006 - 2008: Optimierung des Projektes (Triebwasserweg, Freileitung)
2009 - 2010: Erkundung der Speicherstandorte Taschach und Fernergrieß
Frühjahr 2010: Befundung der Standortvarianten Taschach und Fernergrieß als geologisch und bautechnisch schwer realisierbar
ab Mai 2010: Vertiefte Untersuchung der Speichervariante Platzertal
Februar 2011: Festlegung der Variante Platzertal als Oberstufenspeicher
2021 - 2022: ergänzende Erkundungsmaßnahmen
Februar 2023: Das Ausbauvorhaben wurde nach intensiver Überarbeitung der Unterlagen inkl. zahlreicher Verbesserungen als Revision 3 (80 Aktenordner mit ca. 1.000 Pläne und 20.000 A4-Seiten Berichte) erneut bei der zuständigen UVP-Behörde eingereicht
Juni 2024: Aufteilung des Projekts in die Projektteile 1 und 2.
Nach der Fertigstellung beider Projektteile sollen ca. 886 Mio. Kilowattstunden kWh/Jahr aus natürlichem Zufluss zusätzlich erzeugt werden.
Die Vorlaufkosten waren beachtlich: „Für die Vorlage bei der Behörde hat TIWAG rund 440 Pläne erstellt, die Fachbeiträge umfassen ca. 9.000 Seiten. In den kommenden Monaten erfolgt die Vollständigkeitsprüfung durch die Behörde. Dann gibt es mehrere gesetzlich vorgegebene Schritte im Verfahren, bei denen die Öffentlichkeit eingebunden wird. Erster Schritt ist die öffentliche Auflage der Einreichunterlagen für das Vorhaben – online auf der Homepage der UVP-Behörde sowie in Papierform bei der UVP-Behörde und in den Standortgemeinden. Jede und jeder kann während der mindestens sechswöchigen öffentlichen Auflage eine Stellungnahme zum Vorhaben abgeben. Das von den Sachverständigen der UVP-Behörde erstellte Umweltverträglichkeitsgutachten wird ebenfalls öffentlich aufgelegt. Schließlich haben Personen, die als Partei anerkannt sind, auch in der mündlichen Verhandlung die Gelegenheit, ihre Anliegen vorzutragen. Sie können Fragen stellen sowie ihre Anliegen und Einwendungen vortragen. Ein rechtskräftiger Bescheid wird bis 2029 angestrebt. Die Umsetzung soll von 2029 bis 2034 erfolgen.“ (TIWAG, 31.3.25)