EMRK: Diskurs Verweigerung - Beschwerde

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Beschwerde über ZIB13 und Zib1 Berichte vom 4.5.25

4. Juni 2025

Kommunikationsbehörde Austria

An den zuständigen Senat

A-1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79

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S.g. Damen und Herren,

Der ORF berichtet in ZIB 13:00 und ZIB 1 am 4.6.25. „In Österreich gibt es eine neue Diskussion über die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Angestoßen hat diese diesmal der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), der sich damit aber gegen die Parteilinie stellt.“

Diese Information ist zwar nicht völlig falsch, aber auch nicht wahr!

Angestoßen hat die EMRK-Diskussion in Wahrheit nämlich ethos.at bereits am 27.1.2023 mit einem Plädoyer von Prof. Hannes Tretter und der Historikerin Dr. Marion Wisinger und einer ausführlichen Replik darauf von meiner Wenigkeit.

EMRK: zeitgemäß und effektiv

Wahr ist, dass tatsächlich eine Diskussion über die EMRK erforderlich ist. Diese Wahrheit kann ich hier nur mal als philosophische These in den Raum stellen. Ein unabhängiger Rundfunk müsste so einer gewichtigen These jedenfalls redaktionell nachgehen.

Statt dessen, und das ist die Wahrheit des ORF, den man nur noch als Österreichischen Regierungsfunk bezeichnen kann, recherchiert der ORF dieses wichtige Thema grundsätzlich nicht unabhängig, weil seine hochbezahlten RedakteurInnen nur noch auf Zuruf von Regierungsmitgliedern reagieren; siehe laufende Berichterstattung über EMRK-Sager von Regierungsmitgliedern, die mit einer umfassenden, substanziellen Berichterstattung über die SACHE (EMRK als Teil unserer Verfassung!) nicht das Geringste zu tun haben.

Resümee: Der ORF kommt mit der Berichterstattung über die Diskussionsverweigerung von Babler (und wie man im Bild der ZIB 13.00 und ZIB 1 am 4.6.25 sieht: auch Meinl-Reisinger und Tanner) zur EMRK seinem Verfassungsauftrag nicht nach. Statt dessen ist er Teil der verordneten Diskussionsverweigerung, denn gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Rundfunkverfassungsgesetzes müsste der ORF dieses wichtige Thema mit „Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung“, sowie „Berücksichtigung der Meinungsvielfalt“ ausführlich bearbeiten.

Seit 26. Oktober 2021 ist ethos.at online und gewährleistet täglich ausgewogene, tiefgehende und offene Diskurse! ethos.at ist grundsätzlich, konkret aber in diesem Fall betroffen davon, dass der ORF seinem Verfassungsauftrag nicht nachkommt. Den tiefgehenden EMRK-Diskurs auf ethos.at zu ignorieren, beweist, dass der ORF die Meinungsvielfalt in diesem Land nicht berücksichtigt.

Mit Bitte um Bearbeitung der Beschwerde im Sinne des Verfassungs-Gesetzes!

Mag. Hubert Thurnhofer

P.S. Es ist nicht so, dass ethos.at alles unternimmt, um seine Informationen vor dem ORF zu verstecken. Bis dato (4.6.25) wurde der erwähnte Artikel immerhin 4.943 mal abgerufen.

Tags: ORF, Beate Meinl-Reisinger, Klaudia Tanner, Offener Diskurs Raum, Andi Babler, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, MRK, Diskussionsunkultur, Diskursverweigerung, ZIB