ESM Europäischer Stabilitäts-Mechanismus

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1. Oktober 2023 - "Der europäische Staatsschulden-Mechanismus erhält immer neue Facetten. In der Regel geht es dabei immer um dasselbe: mit neuen Schulden alte Schulden zu sichern. Auch der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist so ein Perpetuum mobile der Schuldenmacherei. [...] Die Funktion des ESM gleicht jener des Internationalen Währungsfonds (IWF), der bisher erfolgreich Entwicklungs- und Schwellenländer in die Schuldenfalle der Geschäftsbanken manövriert hat." (S. 290)

ESM Stabilitäts Mechanismus

Dies enthüllte der Wirtschaftspublizist Dr. Wolfgang Freisleben 2017 in seinem Buch "Das Amerika Syndikat. Wie die souveränen Staaten Europas zur Kolonie der USA verkommen".

Der ESM ist ein Umgehungsmechanismus für Eurobonds. Die reichen EU-Staaten aus dem Norden haben Eurobonds als Bürgschaft für ärmere EU-Staaten aus dem Süden abgelehnt. Mit ESM "schlich sich die nie vereinbarte Transferunion durch die Hintertür in die Realität der EU ein. Nun können 3,5 Billionen Euro an Staatsschulden der Südländer vergemeinschaftet werden." (S. 305) 

19 EU-Staaten haben diese laut wikipedia "völkerrechtliche intergouvernementale Einrichtung" unterzeichnet und ratifiziert. Für Österreich war das nicht genug. Hier wurde der ESM 2011 umgehend in Verfassungsrang gehoben, und zwar mit dem Zusatzartikeln 50a bis 50d B-VG. Es herrschte die "Regierung Faymann 1" (2.12.2008 - 16.12.2013) . Neben dem SPÖ-Kanzler entsandte die ÖVP zwei Vizekanzler und Finanzminister (Josef Pröll in Personalunion Finanzminister bis 21.4.2011, danach Michael Spindelegger als Vizekanzler und Maria Fekter als Finanziministerin). Außerdem war in diese Entscheidung sicher auch der damalige SPÖ-Staatssekretär Andreas Schieder eingebunden.

Hier der Wortlaut des Verfassungsgesetztes B-VG Artikel 50a bis 50d


E. Mitwirkung des Nationalrates und des Bundesrates an der Vollziehung des Bundes

Artikel  50. (1) Der Abschluss von

1. politischen Staatsverträgen und Staatsverträgen, die gesetzändernden oder gesetzesergänzenden Inhalt haben und nicht unter Art.  16 Abs.  1 fallen, sowie

2. Staatsverträgen, durch die die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union geändert werden, bedarf der Genehmigung des Nationalrates.

(2) Für Staatsverträge gemäß Abs.  1 Z  1 gilt darüber hinaus Folgendes:

1. Sieht ein Staatsvertrag seine vereinfachte Änderung vor, so bedarf eine solche Änderung nicht der Genehmigung nach Abs.  1, sofern sich diese der Nationalrat nicht vorbehalten hat.

2. Insoweit ein Staatsvertrag Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates.

3. Ist ein Staatsvertrag in mehr als zwei Sprachen authentisch festgelegt worden, reicht es aus, wenn die Genehmigung nach Abs.  1

a) auf der Grundlage von zwei authentischen Sprachfassungen und einer Übersetzung in die deutsche Sprache,

b) wenn jedoch die deutsche Sprachfassung authentisch ist, auf der Grundlage dieser und einer weiteren authentischen Sprachfassung erfolgt.

4. Anlässlich der Genehmigung eines Staatsvertrages kann der Nationalrat beschließen, in welchem Umfang dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

(3) Auf Beschlüsse des Nationalrates nach Abs.  1 Z  1 und Abs.  2 Z  4 ist Art.  42 Abs.  1 bis 4 sinngemäß anzuwenden.

(4) Staatsverträge gemäß Abs.  1 Z  2 dürfen unbeschadet des Art.  44 Abs.  3 nur mit Genehmigung des Nationalrates und mit Zustimmung des Bundesrates abgeschlossen werden. Diese Beschlüsse bedürfen jeweils der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

(5) Der Nationalrat und der Bundesrat sind von der Aufnahme von Verhandlungen über einen Staatsvertrag gemäß Abs.  1 unverzüglich zu unterrichten.

Artikel  50a. Der Nationalrat wirkt in Angelegenheiten des Europäischen Stabilitätsmechanismus mit.

Artikel  50b. Ein österreichischer Vertreter im Europäischen Stabilitätsmechanismus darf

1. einem Vorschlag für einen Beschluss, einem Mitgliedstaat grundsätzlich Stabilitätshilfe zu gewähren,

2. einer Veränderung des genehmigten Stammkapitals und einer Anpassung des maximalen Darlehensvolumens des Europäischen Stabilitätsmechanismus sowie einem Abruf von genehmigtem nicht eingezahlten Stammkapital und

3. Änderungen der Finanzhilfeinstrumente

nur zustimmen oder sich bei der Beschlussfassung enthalten, wenn ihn der Nationalrat auf Grund eines Vorschlages der Bundesregierung dazu ermächtigt hat. In Fällen besonderer Dringlichkeit kann der zuständige Bundesminister den Nationalrat befassen. Ohne Ermächtigung des Nationalrates muss der österreichische Vertreter den Vorschlag für einen solchen Beschluss ablehnen.

Artikel  50c. (1) Der zuständige Bundesminister hat den Nationalrat unverzüglich in Angelegenheiten des Europäischen Stabilitätsmechanismus gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Geschäftsordnung des Nationalrates zu unterrichten. Durch das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates sind Stellungnahmerechte des Nationalrates vorzusehen.

(2) Hat der Nationalrat rechtzeitig eine Stellungnahme in Angelegenheiten des Europäischen Stabilitätsmechanismus erstattet, so hat der österreichische Vertreter im Europäischen Stabilitätsmechanismus diese bei Verhandlungen und Abstimmungen zu berücksichtigen. Der zuständige Bundesminister hat dem Nationalrat nach der Abstimmung unverzüglich Bericht zu erstatten und ihm gegebenenfalls die Gründe mitzuteilen, aus denen der österreichische Vertreter die Stellungnahme nicht berücksichtigt hat.

(3) Der zuständige Bundesminister berichtet dem Nationalrat regelmäßig über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen.

Artikel  50d. (1) Das Nähere zu den Art.  50b und 50c Abs.  2 und 3 bestimmt das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates.

(2) Durch das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates können weitere Zuständigkeiten des Nationalrates zur Mitwirkung an der Ausübung des Stimmrechtes durch österreichische Vertreter im Europäischen Stabilitätsmechanismus vorgesehen werden.

(3) Zur Mitwirkung in Angelegenheiten des Europäischen Stabilitätsmechanismus wählt der mit der Vorberatung von Bundesfinanzgesetzen betraute Ausschuss des Nationalrates ständige Unterausschüsse. Jedem dieser ständigen Unterausschüsse muss mindestens ein Mitglied jeder im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Partei angehören. Zuständigkeiten des Nationalrates nach Abs.  2, Art.  50b und 50c können durch das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates diesen ständigen Unterausschüssen übertragen werden. Das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates hat Vorsorge zu treffen, dass die ständigen Unterausschüsse jederzeit einberufen werden und zusammentreten können. Wird der Nationalrat nach Art.  29 Abs.  1 vom Bundespräsidenten aufgelöst, so obliegt den ständigen Unterausschüssen die Mitwirkung in Angelegenheiten des Europäischen Stabilitätsmechanismus.


Folgende Kapitel aus dem Buch "Das Amerika-Syndikat" (S. 303-310) von Dr. Wolfgang Freisleben mit freundlicher Genehmigung des Finanzbuch Verlags.

ESM-Bank garantiert die Transferunion

Um den IWF im Falle zahlungsunfähiger Staaten nicht mehr zu belasten, haben sich die Eurostaaten inzwischen für künftige Notfälle auf besondere Art aufgerüstet: Von nun an soll der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als Dauer-Krisenfonds einspringen. Er ergänzt den Euro-Rettungsschirm. Die Gesamtheit der Maßnahmen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten der Eurozone sollen nach der Eurokrise dazu dienen, die finanzielle Stabilität im gesamten Euro-Währungsgebiet zu sichern. Dazu zählen:

- Bilaterale Kredite als Unterstützungspaket für Griechenland mit einem Gesamtvolumen von 80 Milliarden Euro (»Griechenland-Hilfe«);

- Ankauf von Staatsanleihen gefährdeter Staaten durch die EZB (SMP, September 2012 vom OMT-Programm abgelöst);

- »Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus« (EFSM) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), die das zu vergebende Kreditvolumen erhöhen soll;

- Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM), basierend auf dem »Vertrag zur Einrichtung des europäischen Stabilitätsmechanismus«;

- Europäischer Fiskalpakt, basierend auf dem »Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion « (SKS-Vertrag).

Teilweise werden auch die Kreditvergaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) und die Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) als zum Rettungsschirm zugehörig angesehen.

Freisleben FB Syndikat

ESM agiert als supranationale Mega-Bank

Überraschenderweise weiß über das Innenleben der neuesten Mega-Bank kaum jemand Bescheid. Der zugrunde liegende ESM-Vertrag wurde zwar von den Parlamentariern der Euroländer abgesegnet. Doch die Debatten darüber hielten sich in bescheidenen Grenzen. Zu Unrecht. Denn entgegen allen anderslautenden Ankündigungen entpuppt sich der zum 27. September 2012 errichtete ESM de facto zu einer supranationalen Mega-Bank. Das Aktienhaftungskapital liegt bei eingezahlten 80 und insgesamt dotierten (jederzeit abrufbaren) 700 Milliarden Euro. Dieses Eigenkapital macht den ESM zur mit Abstand größten Bank der Welt, mit Bankgeschäften wie Kreditvergabe und Schuldaufnahme durch Emission von Anleihen. Und das ohne Banklizenz oder sonstige einschlägige Genehmigungen sowie außerhalb jeglicher Bankenaufsicht oder Regulierung. Also außerhalb jeglicher Rechtsordnung und ohne jegliche Kontrolle. Sogar das eingezahlte Stammkapital der Europäischen Zentralbank (EZB) beträgt »nur« 7,575 Milliarden Euro – also etwas mehr als 10 Prozent des bisher bar eingezahlten und jederzeit abrufbaren Kapitals des ESM. 

Die Aufgabe des ESM besteht darin, die Zahlungsfähigkeit von Ländern wie Banken gleichermaßen mittels Krediten und Haftungen sicherzustellen, wobei finanzielle Hilfsleistungen der Einfachheit halber direkt an die Gläubiger fließen müssen. Die finanziell starken Länder haben künftig für die Schwachen einzuspringen. So schlich sich die nie vereinbarte Transferunion durch die Hintertür in die Realität der EU ein. Nun können 3,5 Billionen Euro an Staatsschulden der Südländer vergemeinschaftet werden. Die Hochfinanz hat somit ihre Wünsche durchgesetzt und kann jetzt ausgiebig Europa plündern. Die Ausweitung der Staatsschulden in Europa ist somit über Jahre hinaus durch die Einbindung der leistungsstarken Länder auch für die südlichen Problemländer möglich. Europa hat sich Zeit erkauft, um sich den Wünschen der Gläubigerbanken durch Sparpakete und höhere Steuern für die Bürger anpassen zu können.

Vertrag von angloamerikanischen Juristen

Der entsprechende Vertrag zur Gründung der ESM-Bank wurde von angloamerikanischen Juristen ausgearbeitet. Er gleicht Verträgen amerikanischer Öl- und Minengesellschaften mit afrikanischen Potentaten zur Plünderung der Ressourcen dieser Länder. Mit der Ratifizierung des ESM-Vertrags besiegelten die Regierungen der einzelnen Länder das Ende ihrer eigenen demokratischen, nationalen Rechte. Durch ihn wird Europa künftig finanziell von der Hochfinanz verwaltet – ähnlich wie Afrika – und auf den Status eines monetären Entwicklungslands reduziert.

Der ESM-Vertrag sieht vor, dass die europäischen Finanzminister dem ESM eine Satzung mit Regeln geben. Falls ein Staat der Auffassung ist, dass der ESM entgegen den vertraglichen Vereinbarungen oder der Satzung gehandelt hat, kann es den Europäischen Gerichtshof anrufen. Doch was kann dieser tun? Eine Sanktion ist im Vertrag nicht vorgesehen. Der ESM darf prinzipiell alles tun, was er für erforderlich hält, um Eurostaaten, die von Zahlungsschwierigkeiten betroffen oder auch nur bedroht sind, zu helfen. Er darf hierfür zum Beispiel auch Staatsanleihen auf dem Primär- und dem Sekundärmarkt aufkaufen oder Eurobonds begeben. So würde der ESM indirekt monetäre Staatsfinanzierung betreiben, die der EZB theoretisch verboten ist. Außerdem ist geregelt, dass sämtliche Entscheidungen des ESM geheim erfolgen, dass die handelnden Organe und die Führungskräfte weder zivilrechtlich noch strafrechtlich für ihre Handlungen belangt werden können und dass die Finanzminister selbst darüber entscheiden, wann ein Interessenkonflikt der Direktoren vorliegt. Der ESM hat keine Veröffentlichungspflichten, keine Finanzaufsicht wird ihn überwachen.

Das hochbrisante Risiko des ESM besteht im Folgenden: Er kann zwar für die redliche Vergabe von Finanzhilfen gegen Auflagen verwendet werden. Von seinem Instrumentarium und seinen nichtexistenten Kontrollmöglichkeiten her ist er aber so ausgestaltet, dass es möglich ist, ohne weitere Parlamentszustimmung die Überweisung von Steuergeld aller Euroländer in unbegrenzter Höhe auf ein Konto des ESM zu verlangen. Das steht dann zur geheimen und freien Verfügung des ESM. Rückzahlungen des einmal eingezahlten Kapitals sind nicht vorgesehen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird es durch den ESM im Ergebnis möglich gemacht, die Staatsschulden beliebiger Euroländer durch die Steuerzahler anderer Euroländer tilgen zu lassen. Ohne dass auch nur eine einzige Ursache der staatlichen Überschuldung tatsächlich beseitigt wird. Das ist eine staatlich geförderte Insolvenzverschleppung, die teuer werden kann.

Das Euro-Finanzsystem ist überdies der Garant dafür, dass kein Euroland mehr diesen Zwängen entkommen kann und womöglich so wie früher selber Geld aus dem Nichts schöpft, um seine Schulden zu reduzieren. Es herrscht bedingungsloser Kreditzwang auf dem Umweg über die EZB und die Geschäftsbanken, weil nur auf diesem Weg Geld in Umlauf gebracht werden kann. Der frühere deutsche Verfassungsrichter Paul Kirchhof sah durch dieses System sogar die Souveränität des Staates und die Demokratie gefährdet, »weil Entscheidungen nicht mehr vom Parlament, sondern von Bankengruppen getroffen werden.«

Der Bund deutscher Steuerzahler (BDS) und »Taxpayers-Europe« sprechen inzwischen von einem »Putsch der Regierungen gegen das Volk« und dem »brutalsten Anschlag auf die Demokratie sowieauf die nationale und finanzielle Selbstbestimmung aller freien Europäer seit dem Zweiten Weltkrieg«.

ESM verschuldet sich bereits bei den Banken

Nach anfänglicher Ausgabe von Geldmarktpapieren verschuldet der geschäftsführende Direktor Klaus Regling den ESM bereits seit Januar 2013 durch die Emission von Anleihen bei den internationalen Banken, um so notfalls marode Staaten finanziell über Wasser halten zu können. Regling unterliegt keinerlei Kontrolle und Verantwortung. Bei seiner beginnenden Schuldenorgie stützt er sich auf die Haftung der Euroländer und seiner Bürger. Gleichsam durch die Hintertür haben sich somit die ursprünglich verteufelten Eurobonds in die Eurozone eingeschlichen. Getreu der Taktik von Jean Monnet und Jean-Claude Juncker: Stelle die Staaten, und sei es durch Gesetzesbruch, einfach vor vollendete Tatsachen, dann werden sie schon zustimmen. Doch von einem neuen Schuldenkarussell war nie die Rede gewesen. Ende 2013 hat sich der neue Finanzmoloch bei internationalen Großbanken bereits mit einem Gesamtvolumen von mehr als 9 Milliarden Euro verschuldet.

Schließlich setzte sich das altbekannte Spiel fort: Die Ratingagentur Moody’s entzog nach der Abstrafung von Frankreich dem ESM die Bonitäts-Bestnote AAA (Triple-A) und stufte ihn auf Aa1 herab. Und schon waren höhere Zinsen auf künftig zu emittierende Anleihen zu zahlen. Lag die Durchschnittsrendite der ersten Anleihe vom 8.1.2013 noch bei – 0,0324 Prozent, so musste der ESM im Oktober 2013 für eine fünfjährige Laufzeit bereits eine Rendite von 0,9 Prozent (10 Jahre: 2,0) garantieren. Für eine Anleihe mit zehnjähriger Laufzeit und einem Volumen von 3 Milliarden Euro bot ESM-Chef Regling mitten in der Phase tiefster Zinsen am 20.11.2013 noch eine jährliche Kuponzahlung von 2,125 Prozent an. Diese bezahlt er aus den Steuergeldern der ESM-Länder.

Dass die Eurobonds zu denken geben sollten, hat Otmar Issing, der vormalige Chefökonom im Vorstand von EZB und Deutscher Bundesbank, schon im März 2012 aufgezeigt: »Wer immer Eurobonds propagiert, solle wenigstens der Bevölkerung auch ehrlich die Folgen mitteilen: Enteignung, Inflation und Verlust der Souveränität «. Genau das betrifft den ESM. Er garantiert:

- die Übertragung faktisch unbegrenzter Macht auf die ESM-Bank und deren Organe;

- die Einführung von Eurobonds und damit Haftung für andere Staaten;

- unübersehbare Finanzgeschäfte zu Lasten der EU-Bürger;

- die Zahlungsverpflichtung der Bürger ohne entsprechende Kreditgeberrechte;

- enorm hohe Haftungsrisiken für jeden EU-Bürger;

- die Ausschaltung jeglicher Kontrolle der Bürger über die Verwendung ihres Geldes;

- die Ausschaltung von Kontrolle und Haftung der Gouverneure, Direktoren und ESM-Mitarbeiter;

- finanzielle Sonderrechte inklusive totaler Steuerbefreiung für ESM-Organe und -Mitarbeiter.

ESM als nachrangiger Gläubiger benachteiligt

Die wahre Brisanz der Einrichtung wurde allerdings hinter einer Nebelwand von Worten und Aktivitäten geschickt versteckt. Der Vertrag im englischen Original ist zudem eher verwirrend formuliert. Sein hochgefährlicher Inhalt ist hinter raffinierten Formulierungen verborgen und in der deutschen Übersetzung zumindest in einem wichtigen Punkt irreführend: Eine juristische Analyse der amerikanischen Citibank hat nämlich ergeben, dass der ESM als Gläubiger jener Staaten, denen er Geld geborgt hat, keineswegs bevorrechtet ist, sondern hinter dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und den anderen Gläubigerbanken zurückstehen muss. Somit finanziert der ESM letztlich die internationalen Gläubigerbanken auf dem Umweg über zahlungsunfähige Staaten. Er kann den Gläubigerbanken notfalls auch direkt die notleidenden Staatspapiere und -kredite mit dem Geld der Steuerzahler anderer Länder ablösen. Denn genau das und nichts anderes ist der Zweck dieser Einrichtung. Der Bund Deutscher Steuerzahler (BDS) resümiert daher: »Der ESM nutzt ausschließlich der internationalen Finanzoligarchie und den politischen Eliten Europas.«

Auf Anfrage des kritischen deutschen Europaabgeordneten Elmar Brok (CDU) legte die in Luxemburg angesiedelte Eurobehörde offen, dass auf jeden Bürger der verschiedenen Staaten unterschiedlich hohe Beitragszahlungen entfallen: Luxemburg 373 Euro / Irland 277 Euro / Niederlande 273 Euro / Finnland 265 Euro / Deutschland 265 Euro / Österreich 262 Euro / Belgien 249 Euro / Frankreich 249 Euro / Italien 241 Euro / Spanien 207 Euro / Griechenland 200 Euro / Estland 116 Euro.

Mit diesen Beiträgen finanzieren die Steuerzahler u.a. auch die Topgehälter der Angestellten mit absoluter Steuerfreiheit. Klaus Regling kassiert ein jährliches Grundgehalt von brutto 324.000 Euro im Jahr und verdient somit weit mehr als seine Bundeskanzlerin mit 190.000 Euro. Mit Aufwandsentschädigung und Abgeordnetendiät kommt sie auf weniger als 290.000 Euro. Auch die normalen Mitarbeiter des ESM dürfen sich über eine ordentliche Bezahlung freuen. Für leitende Angestellte sind 64.000 bis 167.000 Euro jährlich vorgesehen; für Assistenten und Hilfskräfte ein Mindestbetrag von 22.000 Euro und eine Höchstgrenze von 72.000 Euro. Hinzu kommen noch die in der EU üblichen üppigen Zulagen und absolute Immunität gegen jegliche Strafverfolgung. Verschwendung und Korruption werden erst gar nicht entdeckt, weil es keine Kontrolle gibt. Die Gehälter seiner rund 100 Mitarbeiter legt ESM-Geschäftsführer Regling übrigens selbst fest.

Das Nord/Süd-Gefälle macht deutlich, dass Brüssel den Ländern Südeuropas erlaubt, ihre Rechnung für die geringere Wirtschaftsleistung an den Norden weiterzugeben, der sie abzuarbeiten hat. Das bestätigt ein Blick auf die TARGET2-Salden der Länder des Eurosystems. Der TARGET2-Saldo ist der Betrag, der Forderungen bzw.Verbindlichkeiten einer nationalen Zentralbank gegenüber der Europäischen Zentralbank (EZB) darstellt. Forderungen bzw. Verbindlichkeiten, die im Zuge der Abwicklung grenzüberschreitender Zahlungen über das Zahlungsverkehrssystem TARGET2 entstanden sind. Bei Überweisungen an die betroffene Zentralbank entstehen Forderungen, im umgekehrten Falle Verbindlichkeiten.328 Lediglich Deutschland (655,5 Milliarden Euro), Luxemburg (148,3), Niederlande (73,7) und Finnland (73,4) hatten Anfang September 2016 nennenswerte Überschüsse, Zypern und Estland hatten nur minimale. Der Rest der Euroländer ist im negativen Bereich. An der Spitze Spanien mit -294,7 Milliarden Euro, Italien (-276,2) und Griechenland (-93,7). Denn folgen Portugal, Frankreich, Österreich und Belgien.

Die EU-Bürokraten kommen mit dieser Art von Inkasso bei den europäischen Steuerzahlern in unterschiedlicher Höhe dem erklärten Ziel aller Euro-Rettungsaktionen über EZB und ESM immer näher. Dem Ziel der »Überwindung des europäischen Nationalstaates «, wie der frühere Präsident der Europäischen Kommission und heutige Berater des EU-Gläubigers Goldman Sachs, Manuel Barroso, erklärte. Barroso forderte die »Aufgabe der Fata Morgana der nationalen Unabhängigkeit«. Die EU-Kommission habe nicht nur das Recht, nationale Gesetze auf Übereinstimmung mit den – von der Kommission festgesetzten und keineswegs unbestrittenen – »Werten der europäischen Gemeinschaft« zu überprüfen (sprich: deren Änderung zu verlangen). Das gelte vielmehr auch für die Verfassungen der einzelnen Mitgliedstaaten selbst. Die völlig undemokratisch eingesetzten und nie demokratisch gewählten EU-Kommissare maßen sich also an, jede Verfassung zu überprüfen und womöglich deren Abänderung oder gar Aufhebung im Sinne ihres geplanten großeuropäischen Superstaates zu fordern.