Schuld vs Verantwortung - Verantwortung von Türkis-Grün

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Die türkis-grüne Regierungserklärung 2020 

Türkis-Grün will „aus Verantwortung für Österreich“ regieren. Das zumindest ist der Titel des Regierungsprogramms, das bis 2024 halten soll. Es ein Gebot der Höflichkeit (auch wenn Höflichkeit nicht „in“ ist) die Absichten eines Menschen Ernst zu nehmen. Das gilt auch für die Absicht einer Regierung. (Kommentar auf fischundfleisch am 14.1.2020)

In der Präambel appellieren die Koalitionspartner sechs Mal an die Verantwortung: „Die Regierungsarbeit der kommenden fünf Jahre trägt das Bewusstsein, dass die beiden Regierungsparteien unterschiedlich sind, aber trotzdem die Verantwortung gemeinsam schultern. … die Herausforderungen von heute verlangen nach einer neuen Koalition der Verantwortung. … Chancen nützen heißt Verantwortung übernehmen.“

„Die Verantwortung schultern“ ist ein Bild, das an den Heiligen Christophorus erinnert, der auf seinen Schultern einen Jungen, so schwer wie die ganze Welt, über den Fluss getragen hat. Der Beginn dieser Regierung ist somit der Beginn einer Legendenbildung. Die „Koalition der Verantwortung“ als Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit klingt nach Alternativlosigkeit. Alternativlosigkeit ist ein euphemistischer Begriff für Hoffnungslosigkeit. So versteckt sich in dieser Formulierung die Befürchtung, dass dies Regierung keine fünf Jahre lang überleben wird. Aber trotzdem will sie ihre „Chancen nützen“ und das heißt dann im Jargon der Parteipolitiker: „Verantwortung übernehmen.“

Der Begriff „Verantwortung“ ist keineswegs selbsterklärend. Als Moralphilosoph bin ich der Überzeugung, dass es sich um einen Grundwert handelt, der für die Politik Europas im 21. Jahrhundert eine zentrale Rolle spielen sollte. Doch das ist nicht selbstverständlich. Im ersten Teil der Präambel wird der Begriff quasi religiös verwendet. Im Sinne des Bekenntnisses zu Glaube, Liebe und Hoffnung: wir glauben an dieses Projekt, wir lieben uns (zumindest solange die Unterschriften unter dem Regierungspakt nicht trocken sind) und wir hoffen, dass diese Koalition länger als die alte überleben wird.

Im letzten Absatz der Präambel erhält die „Verantwortung“ eine politische Bedeutung: „Mit diesem Programm übernehmen wir Verantwortung – gegenüber den Menschen in Österreich und gegenüber dem Parlamentarismus und dem guten Miteinander, gegenüber dem Wert des Kompromisses und des Austausches für die Demokratie. Wir übernehmen diese Verantwortung in einer Situation, in der niemand sonst die Kraft hat, sie im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher zu schultern. Und nicht zuletzt übernehmen wir Verantwortung als Vorreiter in der Europäischen Union und der globalen Gemeinschaft: Diese Bundesregierung und dieses Programm stärken die Position Österreichs in Europa und der Welt als ausgleichende, vermittelnde Kraft in Konflikten – und soll Vorbild für andere sein. Wir schaffen zusammen Zukunft.“

„Verantwortung gegenüber“, nicht „Verantwortung für“. Immerhin nicht „Verantwortung gegen“. So heißt es bei 1. Petrus 3,15: „Und seid allezeit bereit zur Verantwortung gegen jedermann, der Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist.“ Vielleicht wollte man mit „gegenüber“ nur eine antiquierte Formulierung vermeiden. Doch es steckt mehr in diesem Satz!

Der Philosoph Hans Jonas hat vor 40 Jahren sein Buch „Das Prinzip Verantwortung“ publiziert. Seine Grundthese: wir alle, insbesondere aber die Politiker, müssen heute schon die Verantwortung für die Zukunft, konkret die Zukunft unserer Kinder und der Umwelt übernehmen. Dies würden Eltern jederzeit unterschreiben. Die Formulierung „Verantwortung gegenüber“ impliziert dem gegenüber eine gewisse Distanzierung, etwa in folgendem Sinne: Als Kanzler, als Minister und Ministerin übernehme ich zwar Verantwortung gegenüber Menschen, Österreich, Parlamentarismus und Demokratie. Aber es soll mich am Ende bloß niemand FÜR etwas verantwortlich machen!

Es hat nur zwei Seiten der Präambel des Regierungsprogramms gebraucht, um Christophorus-Legende in eine politische Ideologie zu transformieren. Bemerkenswert oder bedenklich? Beides. „Wir übernehmen diese Verantwortung in einer Situation, in der niemand sonst die Kraft hat, sie im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher zu schultern.“ Diese Formulierung kann nicht als Teil eines Partei-Programms und schon gar nicht als Teil eines Regierungs-Programms gesehen werden. Die Formulierung ist beachtlich, weil sie eine missionarische Haltung als politisches Konzept verkauft und bedenklich, weil sie einen Alleinvertretungsanspruch erhebt.

„Niemand sonst“? Die sogenannte Expertenregierung hat in einem halben Jahr bewiesen, dass dieses Land jede Menge kompetenter und regierungsfähiger Menschen hat, die vorher kaum medial in Erscheinung getreten sind. „Die Kraft“? Im parlamentarischen Sinne als „politische Kraft“ wäre das einfach die parlamentarische Mehrheit; im genannten Kontext aber ist das ein missionarischer Begriff. „Im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher“? Diese Regierung erhebt somit den Anspruch auf die Deutungshoheit darüber, was „im Sinne“ der Menschen dieses Landes ist. Und nicht nur dieses Landes, auch Europa und sogar die ganze Welt sollen von der „Mission Christophorus“ beglückt werden: „Und nicht zuletzt übernehmen wir Verantwortung als Vorreiter in der Europäischen Union und der globalen Gemeinschaft“.

Könnte mit „Verantwortung gegenüber Parlamentarismus und Demokratie“ lediglich das Bekenntnis zur Österreichischen Verfassung gemeint sein? Die Verfassung feiert 2020 ihr 100-Jahr-Jubiläum. Doch man muss sich ernsthaft die Frage stellen, ob das ein Grund zum Feiern ist. Die Verfassung ist zwar ausgezeichnet dazu geeignet, den Staatsapparat zu stützen und die Parteien als tragende Säulen dieses Apparates zu festigen, doch die Demokratie in ihrer Vielfalt zu Beginn des 21. Jahrhunderts spiegelt sich in der Verfassung nicht wieder. Auch nicht die Demokratie, wie sie von den etablierten Parteien ausgelegt wurde und wird.

So steht der quasi religiöse Begriff der „Verantwortung“, wie er im türkis-grünen Regierungsprogramm verwendet wird, im eklatanten Widerspruch zur Verwendung des Begriffs im Bundesverfassungs-Gesetz (B-VG), das „Verantwortung“ nur im Sinne von Pflicht und Pflichterfüllung kennt. Beispiel: „Artikel 68. (1) Der Bundespräsident ist für die Ausübung seiner Funktionen der Bundesversammlung gemäß Art. 142 verantwortlich. (2) Zur Geltendmachung dieser Verantwortung ist die Bundesversammlung auf Beschluss des Nationalrates oder des Bundesrates vom Bundeskanzler einzuberufen.“ Nach dem Wortlaut des B-VG wäre sogar ein ethischer Verantwortungs-Begriff verfassungswidrig.

Sogar das Selbstverständnis einer Regierung, die regiert wie ein Unternehmensführer (dieser Vergleich wird heute gerne gebracht und entspricht auch weitgehend der politischen Praxis), mit dem Anspruch dieses Land zu gestalten, ist gemäß BV-G verfassungswidrig. Artikel 19 des B-VG sagt eindeutig: „Die obersten Organe der Vollziehung sind der Bundespräsident, die Bundesminister und Staatssekretäre sowie die Mitglieder der Landesregierungen.“ Vollziehung ist synonym für Verwaltung. Die Regierung ist demnach das oberste Organ der Verwaltung. So zumindest der Wortlaut der Verfassung. Man kann sich die Frage stellen, ob diese Verfassung noch zeitgemäß ist, doch das ist eine andere Frage.