Privatisiert den ORF!

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Stellnungnahme des Vereins Moral 4.0 (ZVR-Zahl 1736362407)

gegen den Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz, die Fernmeldegebührenordnung, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das KommAustria-Gesetz, das Kommunikationsplattformen-Gesetz und das Fernseh-Exklusivrechtegesetz geändert werden, ein ORF-Beitrags-Gesetz 2024 erlassen wird sowie das Rundfunkgebührengesetz und das Fernmeldegebührengesetz aufgehoben werden

Stellungnahme auf parlament.gv.at

16. Mai 2023 - Stellnungnahme: Schon seit Jahrzehnten, aber extrem in den vergangenen drei Jahren seit Ausbruch der Corona-Herrschaft, hat der ORF immer wieder unter Beweis gestellt, dass er nicht unabhängig, nicht objektiv und nicht ausgewogen berichtet. ethos.at hat die willkürliche Berichterstattung des ORF im Fall der Bundespräsidentenwahl 2022, bei der über die Kandidaten Alexander Van der Bellen (Grüne) und Walter Rosenkranz (FPÖ) viele Stunden lang, über den unabhängigen Kandidaten Hubert Thurnhofer aber keine einzige Sekunde berichtet wurde, dokumentiert:

EV gg ORF: „Die Klage war wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen“ (ethos.at)

Anastas Kamburov

Bild: Anastas Kamburov, "Kokoschka", Acryl auf Leinwand, 80x100 cm

Bereits im Buch "Baustelle Parlament", erschienen 2020 zum 100-Jahr-Jubiläum der österreichischen Verfassung, hat Hubert Thurnhofer festgestellt: Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig. Diese Feststellung wurde seit 2019 hundertfach im Internet publiziert. Kein Organ der Republik Österreich, keine Abteilung des ORF hat dieser Feststellung bislang widersprochen, somit ist davon auszugehen, dass sie stimmt. Die ausführliche Begründung der Aussage findet sich auf ethos.at unter folgendem Link:

Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig (ethos.at)

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist nur dazu geeignet, die Bevorzugung des ORF auch in Zukunft fortzuführen. Die zur öffentlichen Finanzierung vorgetragene Begründung, der ORF und nur der ORF könne manche Leistungen erbringen, stammt aus einer Zeit, als es nur den ORF gegeben hat. Die explizite Unterstellung, die privaten Rundfunk- und TV-Stationen seien zu objektiver Berichterstattung nicht fähig, werden immer wieder vorgetragen, entsprechen aber nicht der Medienrealtität dieses Jahrhunderts! Hartmut Rosa von der Universität Jena behauptet in der vom ORF beauftragten und bezahlten "Public Value" Studie 2016: "Bildung ist gerade im digitalen Zeitalter ein Demokratieauftrag. Öffentlich-rechtliche Medien müssen allen Schichten ein Angebot machen, miteinander zu kommunizieren. Das können private Medien nicht leisten."

Was genau laut Professor Hartmut Rosa "private Medien nicht leisten", dokumentiert am besten der ORF selbst in seiner Jubelmeldung vom 2. Jänner 2023:

"Mit fiktionalen Publikumserfolgen und Innovationen wie „Weber & Breitfuß“, den „Vorstadtweibern“, „Soko Linz“, „Alles finster“, „Totenfrau“, „Blackout“, „Vienna Blood“ oder „Tage, die es nicht gab“, Showhighlights wie „Starmania 22“, dem ESC, den „Starnächten“ neuerdings mit Hans Sigl oder der „Comedy Challenge“, neuen Publikumshits wie „Österreich vom Feinsten“ oder „Herrschaftszeiten!“, Info-Schwerpunkten zur Bundespräsidentenwahl, zur Corona-Thematik, dem Ukraine-Krieg und der damit verbundenen Teuerung sowie zum Begräbnis der Queen, dem umfassenden Kultursommer und den einmal mehr erfolgreichen „Liebesg’schichten und Heiratssachen“ sowie Sporthighlights wie den Olympischen Winterspielen, der Männer-Fußball-WM, der EURO der Frauen und der Formel 1 erzielte die ORF-Sendergruppe im Jahr 2022 einen Marktanteil von 34,6 Prozent und eine Tagesreichweite von 3,802 Millionen Seherinnen und Sehern – das entspricht 50,4 Prozent der TV-Bevölkerung. Mit diesem Jahresmarktanteil erreicht das ORF-Fernsehen – abgesehen vom „Corona/Lockdown-Jahr“ 2021 – den besten Wert seit 2016."

ORF-Generaldirektor Mag. Roland Weißmann: „Primäre Verpflichtung des ORF ist es, erfolgreich Programm zu machen. Die vorliegenden Zahlen zeigen, dass dies im Jahr eins der aktuellen Geschäftsführung im Fernsehen eindrucksvoll gelungen ist – mit klassischen Info-, Kultur, Unterhaltungs- und Sport-Angeboten bis hin zu neuen Kommunikationswegen wie etwa der ‚ZIB‘ auf TikTok. “

ORF im Jahr 2022: 34,6 Prozent Marktanteil für Sendergruppe - der.ORF.at

Billige Serien, aufgeblasenes Entertainment, und dazu "Nachrichtensendungen" dominieren das Programm. Alle samt beweisen, dass der ORF nicht unabhängig berichtet und die Abkürzung ORF als "Österreichischer Regierungs-Funk" gelesen werden muss.  Nicht erst seit Ausbruch der Corona-Herrschaft, aber seither offensichtlich für alle Österreicher, die diesen Sender noch nutzen. Der ORF und der ORF-General selbst bestätigen mit dieser Jubelmeldung, wie weit sich ORF und seine MitarbeiterInnen bereits von jeglichem Bildungsauftrag entfernt haben.

Erfolg misst der ORF und seine hoch bezahlten MitarbeiterInnen ausschließlich an der Quote. Würde der ORF und seine hoch bezahlten MitarbeiterInnen das Rundfunkgesetz und das ORF-Gesetz auch nur ansatzweise erfüllen, dann müssten ORF und seine hoch bezahlten MitarbeiterInnen "Erfolg" am Demokratie-Index / Demokratie-Monitor messen, an der Qualität der österreichischen Demokratie und der Meinungsvielfalt im Lande. Statt dessen leistet ORF Beiträge zur Demontage unserer Demokratie und verhindert Meinungsvielfalt.

Deshalb ist jegliche öffentliche Finanzierung des ORF abzulehnen. Alternativ dazu fordert ethos.at/ der Verein Moral 4.0 (ZVR-Zahl 1736362407) die Privatisierung des ORF und die Verkaufserlöse zur Finanzierung von garantiert unabhängigen Medien, garantiert unabhängigen Kulturschaffendern sowie garantiert unabhängigen Wissenschaftern zu verwenden. Unser Land würde eine noch nie dagewesene geistige und kulturelle Blüte erleben!

Kommentare zu dieser Stellungnahme siehe fischundfleisch.com

Ergänzung 24. März 2024 - Wolfgang Berger berichtet über Maßnahmen gegen Vorschreibungen zur Zwangsabgabe: "Eine breite Front aus Rechtsanwält*innen und Plattformen haben gegen diese geplante Zwangsabgabe mobil gemacht und erste Erfolge sind zu verbuchen. Der VfGH hat eine erste Prüfung veranlasst und die Bundesregierung aufgefordert sich binnen 8 Wochen zum ORF-Gesetz zu äußern. Ob dies ebenso verläuft wie bei den COVID-Gesetzen bleibt abzuwarten. Was aber jeder Haushalt machen kann im Falle der Zusendung einer Zahlungsaufforderung ist hier ersichtlich. Ob dieser Weg immer zum Erfolg führt ist aber fraglich."

MUSTERBRIEF siehe sebö