Nachhilfe für Edtstadler

Unser Kandidat 2022 erinnert an Freiheit und Würde des Menschen

Vor 73 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde von der UNO die Deklaration der Menschenrechte beschlossen. Heute, am Tag der Menschenrechte, erinnert unser Kandidat 2022, Hubert Thurnhofer, an Artikel 1: "Alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen". Die geplante Impfpflicht, wie sie Österreichs Verfassungsministerin gestern, Donnerstag, in melodramatischer Manier angekündigt hat, ist mit diesem Grundrecht nicht vereinbar!

 "Die Menschenrechte sind das wichtigste und beste Dokument, das die Menschheit im 20. Jahrhundert zustande gebracht hat", erklärt Thurnhofer, Autor des Buches Moral 4.0. Darauf folgt der Appell an die Regierungspolitiker: "Bitte lernt diesen Artikel auswendig und wendet ihn in der täglichen politischen Praxis an. Damit wäre gesichert, dass die Corona-Maßnahmenpolitik nicht zu weiteren Verletzungen der Grundrechte und der österreichischen Verfassung führen würde." Mehr als 400 Verfassungsklagen wurden beim österreichischen Verfassungsgerichtshof im Zusammenhang mit der Corona-Gesetzgebung bereits eingebracht.

Hier stellt sich die Frage, ob alle Regierungspolitiker Gesetzesbrecher sind. Darauf antwortet Hubert Thurnhofer, unser Kandidat 2022: "Das Problem sitzt tiefer. Unsere Verfassung selbst ist brüchig, deshalb kann sie so leicht gebrochen werden." Bezugnehmend auf den Tag der Menschenrechte ist es zu wichtig zu erklären, wo in der österreichischen Bundesverfassung (BVG) die Menschenrechte und Grundwerte verankert sind.

Der erste Spur führt zum Staatsgrundgesetz - aus dem Jahr 1867! Da die zwei führenden Parteien im Jahr 1920 nicht imstande waren, sich auf Grundwerte zu einigen, wurde einfach das Staatsgrundgesetz aus dem 19. Jahrhundert übernommen - und bis heute nicht den Bedürfnissen der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts angepasst. Allerdings wurde in den 1950er Jahren die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in Verfassungsrang gehoben. Kein Staat außer Österreich fühlte sich bemüßigt, dieses bürokratische Menschenrechtskonvolut in Verfassungsrang zu heben.

Der Bedarf nach einer besseren Rechtsgrundlage hat Anfang dieses Jahrhunderts zur Entwicklung und Annahme der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) geführt. Diese Charta wurde in Österreich - ohne völkerrechtlichen Notwendigkeit, sondern nur deshalb, damit das BVG noch umfangreicher und komplexer wird - in Verfassungsrang gehoben. Man hätte mit GRC die antiquierte EMRK ersetzen können, aber an einer schlanken Verfassung sind Österreichs Parteien offenbar nicht interessiert.

Irgendwo dazwischen findet sich noch das Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit, mit dem sich Bundeskanzler Vranitzky 1988 offenbar ein Denkmal setzen wollte. Bei genauer Betrachtung ist es völlig überflüssig! Es enthält keine Ergänzungen, geschweige denn Verbesserungen des EMRK. Es erklärt rein bürokratisch, wie Bürger dieses Landes gesetzeskonform inhaftiert werden dürfen. Soviel zum Freiheitsbegriff unserer Republik. Nicht zuletzt muss darauf hingewiesen werden, dass die mit 600 Seiten umfangreichste Verfassung dieser Welt auch Lücken hat: Die UNO-Menschenrechtsdeklaration fehlt im BVG.

"Diese Ausführungen machen deutlich, dass unsere Verfassung leider so strukturiert ist, dass sie die Menschenrechte nicht wirklich schützen kann und Missbrauch sehr leicht gemacht wird. Wer angesichts dieser baufälligen Konstruktion von der Schönheit und Eleganz unserer Verfassung spricht, der beweist lediglich, dass er sie nicht gelesen hat. Der derzeitige Präsident Alexander Van der Bellen gehört dazu. Sicher war die österreichische Verfassung 1920 - nach dem Krieg und im Umfeld brodelnder Revolutionen in ganz Europa - das Beste was Österreich passieren konnte. Doch dutzende planlose Zubauten haben unsere Verfassung im Laufe der zweiten Republik zu einem baufälligen, unbewohnbaren Gebäude verkommen lassen", moniert Hubert Thurnhofer, der bei der nächsten Wahl zum Amt des Bundespräsidenten als unabhängiger Kandidat antreten wird.

Abschließend erinnert er an den Artikel 1 B-VG: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." Dieser Artikel impliziert, dass das Volk der einzig legitime Souverän dieses Landes ist. Nicht die Landesfürsten und nicht der Bundeskanzler und seine Minister, die sich selbst mit einer illegitimen Machtfülle ausgestattet haben. Das jüngste Beispiel lieferten Gesundheitsminsiter Wolfgang Mückstein und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, die gestern den Entwurf für das Gesetz zur Impfpflicht vorgelegt haben. Ein Gesetz, das menschenrechtswidrig und verfassungswidrig ist. Das hat Edtstadler selbst mit einem unscheinbaren Satz in ihren Ausführungen bestätigt: "Es geht um weit mehr als um nur eine gesundheitspolitische Maßnahme." (Quelle ORF.at) Was ist weit mehr? Um was genau geht es, wenn nicht um Gesundheitspolitik? Diese Frage ließ die Ministerin unbeantwortet. Man darf sich nicht wundern, dass diese ominöse Aussage Anlass für Spekulationen und Verschwörungstheorien geben wird.

Siehe auch: Nachhilfe für Nehammer

ERGÄNZUNG 1. Februar 2022: Diese Nachhilfestunde ist offenbar bei der Adressatin nicht angekommen. "Die Impfpflicht ist der einzige Weg raus aus der Demokratie" bestätigt die Verfassungsministerin die tausendfach artikulierten Befürchtungen aller Impfpflicht-Kritiker.