Verfassungsreform-Verhinderungs-Stiftung

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13. Februar 2023 - Der Verein "Forum Verfassung" ist zuletzt am 5.10.21 im Erscheinung getreten. Damals wurde dem polnischen Ex-Verfassungsrichter Mirosław Wyrzykowsk, sowie dem Chefredakteur der Wiener Zeitung, Walter Hämmerle eine Auszeichnung des Forums verliehen. Ausgezeichnet wurden auch die AHS-Lehrerinnen Monika Erckert und Silvia Ruschak-Schneider, unter anderem für ihr Engagement beim Aufbau des Programms „Verfassung macht Schule“. (Quelle: APA OTS) Nun soll der Verein aufgelöst und durch die staatliche "Stiftung Forum Verfassung" - wohldotiert mit 700.000 Euro pro Jahr - ersetzt werden.

Ruine 1919

ethos.at hat gegen den vorliegenden Gesetzes-Entwurf, den ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS eingebracht haben, folgende Stellungnahme eingebracht

Die Stellungnahme auf parlament.gv.at

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Zum 100-Jahr-Jubiläum der österreichischen Verfassung ist das Buch "Baustelle Parlament. Warum die österreichische Verfassung für das 21. Jahrhundert nicht geeignet ist" erschienen. Die Wesentlichen Gründe:

"Die österreichische Verfassung ist eine Ruine." - Dieses Urteil hat der Verfassungsjurist Hans Klecatsky (1920-2015) schon in den 1970er Jahren getroffen. Seither wurde vom Gesetzgeber nichts unternommen, die Ruine zu renovieren, geschweige denn ein zeitgemäßes Gebäude darauf aufbauend zu errichten, sondern - um beim Bild zu bleiben: die Ruine wurde lediglich mit Bauschutt aufgefüllt.

Beim Studium des BVG muss man sich die Frage stellen, was von der "Urverfassung" aus dem Jahr 1919 noch übrig ist und was davon noch brauchbar ist. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Fragen überhaupt nicht gestellt wurden und daher auch nicht beantwortet werden können. Beispiel: exzessive Erörterung der nebensächlichen Frage, wo Häftlinge wahlberechtigt sind aber keine Antwort auf die Frage, wie die ständig wachsende Zahl der Demenzkranken bei Wahlen zu behandeln ist. (Artikel 6 Absatz 4 B-VG)

Der in jeder Demokratie der Welt undenkbare Missbrauch der Verfassung, einfache Gesetze in Verfassungsrang zu heben, so dass offenbar kein Experte des Landes genau weiß, wo überall sich "Verfassungsschätze" verbergen. Abgesehen davon wird mit dieser Unsitte der Verfassungsgerichtshof als "Gesetzprüfungsgericht" zur lahmen Ente.

Österreich, einer der kleinsten Staaten der Welt, hat die umfangreichste Verfassung der Welt. Experten sind sich einig, das BVG können nur Experten verstehen - somit ist das BVG keine Grundlage einer Demokratie, sondern die Grundlage einer Expertokratie. Angesichts des Wildwuchses des BVG darf man sich nicht wundern, dass es Doppelgleisigkeiten und Widersprüchlichkeiten gibt. Diese als "schön und elegant" zu bezeichnen, ist entweder Igonranz oder gezielte Irreführung der Bevölkerung.

In logischer Konsequenz brauchen wir, wenn wir eine bessere Demokratie wollen, eine bessere, eine grundlegend neue Verfassung. Diese Forderung unterstützen zahlreiche Parlamentarier - leider immer erst dann, nachdem sie ihr Mandat verloren haben.

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist nicht geeignet, die längst erforderliche österreichweite Diskussion über eine grundlegende Verfassungsreform in Gang zu bringen. Ganz im Gegenteil: der Entwurf ist so konstruiert, dass jegliche Reformdiskussion unterbunden wird. Unausgesprochen wird das Diktum von der "Schönheit und Eleganz" der österreichischen Verfassung als Prämisse vorausgesetzt. So sind Aufgaben des geplanten Bundesgesetzes:

§ 1. (1) Vermittlung von Wissen und zur Bewusstseinsbildung in Angelegenheiten der österreichischen Bundesverfassung....

§ 2. (2) Die Stiftung verfolgt folgende Zwecke:

1. Darstellung und Vermittlung der Bedeutung der Verfassung als Legitimationsgrundlage einer pluralistischen Demokratie und einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit;

2. Vermittlung von Informationen über den aktuellen Stand der Verfassung und der Verfassungsgerichtsbarkeit;

3. Vermittlung von Informationen über die Aufgaben und die Arbeit des Verfassungs-gerichtshofes, insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis;

4. Aufarbeitung und Vermittlung neuer Entwicklungen im Verfassungsrecht und in der verfassungsgerichtlichen Judikatur;

5. Analyse und Vermittlung der Entwicklung der österreichischen und europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit und Information darüber.

Kein Wort von kritischem Diskurs, kein Wort von Reform! Statt dessen schwammige Begriffe wie "Bewusstseinsbildung", " Vermittlung der Bedeutung der Verfassung als Legitimationsgrundlage einer pluralistischen Demokratie", " Vermittlung von Informationen über den aktuellen Stand der Verfassung" - Kurz: der Status quo darf nicht angetastet werden. Die faktenwidrige Behauptung von der "Schönheit und Eleganz" der Verfassung soll einzementiert werden. Wenn die herrschenden Parteien "Legitimation einer pluralistischen Demokratie" einfordern, dann meinen sie ausschließlich die Parteiendemokratie! Das ist der Gipfel des Pluralismus, den sie sich vorstellen können.

Jede wirklich demokratische Verfassung muss auf dem einfachen Grundsatz basieren, dass eine Demokratie eine schlanke Verfassung braucht, so dass sie alle Bürger des Landes lesen und verstehen können, um sich letztlich damit zu identifizieren.

Es gibt keine demokratie-politische Legitimation dafür, eine eigene Stiftung einzurichten und mit 700.000 Euro jährlich zu dotieren, die offensichtlich nur dem Zweck dient, die bestehende Übermacht der Parteien zu festigen. Dies unter dem Mäntelchen der "Legitimationsgrundlage einer pluralistischen Demokratie". Was sich schon lange abzeichnet ist die Beendigung unserer Demokratie als offene Gesellschaft! Zeitgemäße Trends der direkten Demokratie, Basisdemokratie, liquid democracy, für die es bereits Konzepte und Demokratie-Apps gibt, werden durch den vorliegenden Entwurf weiterhin ausgegrenzt. Nicht nur aus den gängigen Verfahren, sondern sogar aus dem Diskurs.

Resümee: das Gesetz als ganzes ist abzulehnen. Anstelle dessen soll eine Stiftung geschaffen werden, die eine Verfassungsreform zum Gegenstand hat, mit dem Zweck, Ideen zu sammeln, Grundwertediskussionen zu führen, Bürgerforen zu organisieren um den Entwurf einer neuen Verfassung zu erarbeiten, wie das der Schweiz in den 1990er Jahren gelungen ist.

Der Gesetzesentwurf im Wortlaut.


Ing. Markus Egger, MBA

Da die Aufgaben, welche von der angedachten Stiftung wahrgenommen werden sollen also bereits anderen staatlichen Institutionen zugeteilt sind, entsteht eher der Anschein, es solle eine Stelle geschaffen werden, über die - ohne parlamentarische Kontrolle - ein beachtliches jährliches Budget zur freien Ausschüttung gelangt. Auch der Anschein einer intransparenten und öffentlich verpönten „Medienförderung“ ist naheliegend. 

Der Verfassungsgerichtshof weist in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht eine enorme Anzahl (ca. 5500) von erledigten Fällen aus, die aufgerechnet auf die zur Verfügung stehenden 40 verfassungsrechtlichen Mitarbeiter keine lange Bearbeitungszeit erlauben. .... 

Da auch der Verwaltungsgerichtshof zu wenig Ressourcen hat weist dieser die abgetretenen Fälle - ohne Sachbearbeitung / Entscheidung - mit angeblichen Formalgebrechen in der Folge zurück.

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Verfassung, die Verfassungsgerichtsbarkeit und daher in den Rechtsstaat kann mit Werbemaßnahmen nur bedingt gefestigt werden, solange der rechtsunterworfene Bürger sich durch derartige Verfahrensabläufe zurecht von den zuständigen Institutionen gefrotzelt fühlt. ... Details auf parlament.gv.at

Hans Kelsen-Institut

Das Hans Kelsen-Institut sieht sich sehr gut in der Lage, zu den Zielen der neuen Stiftung tatkräftig beizutragen. Das könnte auf verschiedenen Ebenen der Fall sein, etwa durch die Übernahme von Vorträgen auch volksbildnerischer Art, durch die Durchführung von Projekten etc. Vor allem geht es aber auch darum, den Kernbetrieb des Hans Kelsen-Instituts zu festigen. Die erfreulich wohl dotierte Finanzierung des Forums Verfassung könnte indirekt so auch dem Hans Kelsen-Institut, das sich seit Jahren in einer prekären finanziellen Situation befindet, zu Gute kommen.

Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner, Geschäftsführer, Univ.-Prof. Dr. Thomas Olechowski, Geschäftsführer

Details siehe parlament.gv.at

KSW Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen dankt für die Einladung zur Ab#gabe einer Stellungnahme zum Initiativantrag betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes zur Errichtung der Stiftung Forum Verfassung (3077/A).

Stellungnahme

Zu § 7 Abs. 1 Z 3 i.V.m. Abs. 2:

Einleitend erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass für Prüfungsleistungen grundsätzlich ein Honorar erforderlich ist (§ 77 Abs. 13 WTBG), nicht zuletzt auch um die Unabhängigkeit der Wirt#schaftprüfer:innen zu gewährleisten (§ 270 Abs. 1 UGB), da eine entgeltliche Beauftragung zwin#gende Voraussetzung für eine Prüfung ist, die mit einem Testat abschließt (vgl. Hinweis in § 10 Abs. 2 des Entwurfs und den darin enthaltenen Verweis auf die Bestimmungen des BStFG 2015 (dort in § 20 Abs. 3 verlangt)). Die Überlegung, dass die Stiftungsprüfer:innen ihr Amt ehrenamtlich ausüben, ist daher aus Sicht der KSW nicht durchführbar und auch berufspolitisch höchst proble#matisch. Wir geben weiters zu bedenken, dass möglicherweise ohne Änderung der gegenständli#chen Bestimmungen es durchaus passieren könnte, dass sich kein:e Stiftungsprüfer:in für die Stiftung findet. ... Details siehe PDF auf parlament.gv.at

Justizministerium

Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei der „Stiftung Forum Verfassung“ weder um eine Stiftung nach dem Privatstiftungsgesetz noch um eine Stiftung nach dem Bundes- Stiftungsund Fondsgesetz 2015 (BStFG) handelt. An ausgewählten Stellen wird im Bundesgesetz ausdrücklich auf konkrete Bestimmungen des BStFG verwiesen und diese für anwendbar erklärt. ... Details siehe PDF auf parlament.gv.at

Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Faktultät, UNI Wien

(Prof. Dr. Brigitta Zöchling)

Dieses Modell [Anm: VfGH-Zweidrittelmehrheit im Stiftungsvorstand] könnte im Extremfall zu einer „Verfassungsgerichts-Hofforschung“ führen. Allein diese Möglichkeit würde die Stellung des VfGH als Instanz, die von ihrer Überzeugungskraft lebt, in Frage stellen, und sein Ansehen, auch im internationalen Kontext, gefährden.

Im Übrigen hat der VfGH in VfSlg 7376/1974 festgehalten, dass dem VfGH und seinen Mitgliedern zwar Aufgaben der Justizverwaltung, nicht aber andere nicht-richterliche Aufgaben übertragen werden dürfen. Deshalb begegnet die einfachge-setzliche Aufgabenbetrauung einzelner Mitglieder des VfGH oder von zwei Drit-teln seiner Mitglieder (in § 8) verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Mitwirkung an der Stiftung und bei der Bestellung ihres Vorstands könnte zwar Justizverwal-tung sein, soweit es um die Öffentlichkeitsarbeit des VfGH geht; Forschung und Forschungsförderung lassen sich jedoch kaum dazu zählen, auch wenn die For-schung der Rechtsprechung des VfGH gilt. Nach dem B-VG besteht die Aufgabe des VfGH darin, Rechtsfälle zu entscheiden, nicht aber darin, über den Umweg ei-ner nahestehenden Einrichtung den Resonanzraum für seine Judikatur mitzuliefern.

[...] Die Stiftung ermöglicht es dem VfGH also in vielfältiger Weise, seinen Amtsappa-rat de facto auszubauen und sein Budget zu erhöhen. Das kann den VfGH sogar in seiner Kerntätigkeit abhängig von Stiftungsmitteln machen und damit zumindest den Anschein erwecken, er würde die Gesetzgebung bzw den Bundeminister für Finanzen, die der Stiftung diese Mittel „freiwillig“ zuweisen, nicht mehr unbefan-gen kontrollieren. Die Stiftung, die eigentlich das Verständnis der Allgemeinheit für die Verfassungsgerichtsbarkeit stärken soll, birgt damit die ernste Gefahr, das Vertrauen der Bevölkerung in den VfGH zu schwächen.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien bedauert, dass ein Gesetzesvorschlag von solcher Tragweite ohne Einbindung der Universitäten und ohne jede öffentliche Diskussion in den Nationalrat eingebracht wurde und dass die durch den Ausschuss vorgesehene Zeit für Stellungnahmen nur kurz bemessen ist und zudem in den Semesterferien liegt. Details siehe parlament.gv.at

Österreichischen Hochschüler_innenschaft ÖH

Ad Zweck und Aufgaben der Stiftung (§2):

Der im Entwurf angeführte Zweck und die Aufgaben der Stiftung sind aus Sicht der ÖH keineswegs schlecht oder falsch, gehen jedoch nicht weit genug. Sie dienen aktuell insbesondere der Vermittlung und Analyse der bestehenden Verfassung, was zwar wichtig ist, jedoch keinerlei progressiven Anspruch erfüllt, den eine Stiftung dieser Art sich selbst in jedem Fall geben sollte. Die ÖH spricht sich daher dafür aus, dass der entsprechende §2 wie folgt geändert wird:

Formulierungsvorschlag:

§2 Abs.2 Z1 NEU

(2) Die Stiftung verfolgt folgende Zwecke:

1. Politische Analysearbeit zur Anwendung und potentiellen Überarbeitung der Verfassung als Grundlage einer pluralistischen Demokratie und chancengerechten Gesellschaftsordnung

§ 3. Der Zweck der Stiftung soll durch folgende ideelle Mittel erreicht werden: [...] sowie über den Verfassungsgerichtshof und seine Rechtsprechung;

5. Workshops, Vorträge, wissenschaftliche Arbeiten und partizipative Veranstaltungen zur Anwendung und potentiellen Überarbeitung der Verfassung [...]

Conclusio: Die ÖH erachtet den vorliegenden Gesetzesvorschlag für grundsätzlich zweckmäßig im Sinne der formulierten angestrebten Zwecke und Ziele der Stiftung Forum Verfassung. Ziel und Zweck der Stiftung sowie die Mittel zur Erreichung dieser sollten jedoch mit einem Anspruch auf Progressivität ausgeweitet werden. Details PDF auf parlament.gv.at

 

Manche Institutionen werden direkt von der Parlamentsdirektion zu einer Stellungnahme eingeladen. Naheliegend ist das bei den Ministerien, Kammern und anderen Interessenvertretungen. Die meisten Beschwerden betrafen kamen von Organisationen, die nicht namentlich im geplanten Kuratorium erwähnt waren.

Manche Organisationen wurden offenbar gewürfelt, so wie die Reaktion des Salzburg Museums beweist:

Direktor Martin Hochleitner

Unserem Haus fällt es schwer auf das Bundesgesetz zu reagieren. Denn während es unter §4 ausführliche Angaben zum "Verfassungspreis" liefert, werden die weiteren Aktivitäten zur Erreichung des Stiftungszwecks nicht differenziert ausgeführt. ... Details auf parlament.gv.at

ANDERE STELLUNGNAHMEN auf parlament.gv.at

 


 

27. April 2023 (APA OTS / Parlamentskorrspondenz) Nationalrat: Breite Mehrheit für Einrichtung der Stiftung Forum Verfassung

Wien (PK) - Der Nationalrat hat heute die Einrichtung einer "Stiftung Forum Verfassung" mit breiter Mehrheit beschlossen. Ziel des Vorhabens ist es, die Bedeutung der Bundesverfassung und des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken und das Verfassungswissen zu verbessern. Die Basis dafür bildete ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS, deren Vertreter:innen von einer niederschwelligen und breitenwirksamen Bewusstseinsbildung für Verfassung und Demokratie sprachen. Kritik kommt von der FPÖ, für die aktuell nicht die Zeiten für PR-Maßnahmen einer staatlichen Institution sind.

Stiftung Forum Verfassung soll Verfassungsbewusstsein in Österreich steigern

Basis für den Beschluss zur "Stiftung Forum Verfassung" bildete ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS. Um das Verfassungsbewusstsein in Österreich zu steigern sollen unter anderem eine Ausstellung mit digitalem Schwerpunkt, interaktive Führungen, Veranstaltungen und die Entwicklung von Unterrichtsmaterialen dazu beitragen. Auch die Vergabe eines Verfassungspreises für die Vermittlung der Bedeutung der Bundesverfassung und der Verfassungsgerichtsbarkeit sowie zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten ist in Aussicht genommen. Finanziert wird die Stiftung vorrangig von der öffentlichen Hand, wobei neben einer Anschubfinanzierung von 710.000 € durch den Finanzminister jährliche Zuwendungen in der Höhe von mindestens 700.000 € - wertgesichert - vorgesehen sind.

Auf Kritik im Begutachtungsverfahren haben die vier Parlamentsfraktionen mit der Einbringung eines Abänderungsantrags im Zuge der Ausschussberatungen reagiert. Er betrifft etwa die Zusammensetzung des Stiftungsvorstands, die Formulierung des Stiftungszwecks und die Zusammenarbeit der Stiftung mit Bildungseinrichtungen, Universitäten, Interessenvertretungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Um die objektive und unbeeinflusste Amtsführung der Mitglieder des VfGH sicherzustellen, wurde mit einem weiteren, im Plenum eingebrachten Abänderungsantrag geregelt, dass die Stiftung keine Zahlungen oder Sachleistungen an die Verfassungsrichter:innen, Bediensteten des VfGH sowie an die Organe der Stiftung leisten darf.

Susanne Fürst (FPÖ) sprach sich seitens ihrer Fraktion gegen die Einrichtung der Stiftung aus. Es seien mit einem jährlichen Finanzierungsbedarf von € 700.000 "nicht die Zeiten für PR-Maßnahmen einer staatlichen Institution", vielmehr stärke der VfGH als "zentrales Element der rechtsstaatlichen Kontrolle" die Demokratie allein schon durch seine Erkenntnisse.

Die Vertreter:innen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS begrüßten hingegen die Einrichtung der "Stiftung Forum Verfassung". "Die Stiftung hat das Ziel, Demokratie und Verfassung zu schützen, und nicht wie die FPÖ, zu gefährden", konterte Wolfgang Gerstl (ÖVP) der Kritik von FPÖ-Mandatarin Fürst. Es gehe darum, das Bewusstsein für die Verfassung zu stärken, ähnlich der Demokratiewerkstatt des Parlaments, so Gerstl.

Für Selma Yildirim (SPÖ) handelt es sich um "gut investiertes Geld", mit dem man einen breitenwirksamen Diskurs zur Vermittlung der Demokratie anstoßen wolle. Die Verfassung und die Demokratie seien ein "Garant der Freiheit", weshalb es gut sei, Werbung dafür zu machen, betonte Yildirim.

"Genau in Zeiten wie diesen", sei es essenziell, in so eine Stiftung zu investieren, hielt Agnes Sirkka Prammer (Grüne) fest. Geht es nach der Grünen-Mandatarin, soll die Stiftung "niederschwellige Aufklärung über all das bieten, was unsere Demokratie ausmacht".

Nikolaus Scherak (NEOS) sprach von einem vorbildlichen parlamentarischen Prozess. Nach der Anregung des VfGH-Präsidenten sei ein gemeinsamer Antrag entstanden. Durch die Einarbeitung der im Begutachtungsverfahren eingelangten Vorschläge habe man zudem auf die Kritik, wie etwa einer "Haus- und Hofwissenschaft für den VfGH" reagiert, so der NEOS-Mandatar.