Verwaltungsgericht verhandelt über "Schicklichkeit"

Am Straßenrand pissen wird bestraft, direkt auf der Ringstraße bei einer Loveparade den Arsch zur Schau stellen wird mit staatlichen Subventionen belohnt!

29. Jänner 2024 - "In Wiese uriniert: 63-Jähriger vor Gericht"- Diese Schlagzeile bringt ORF.at (29.1.24). Der Angeklagte leugnet nicht, hat aber Einspruch erhoben, denn er "ärgert sich nun, mit welchen Banalitäten ein österreichisches Gericht beschäftigt wird", berichtet ORF.at (29.1.2024) Für ein Medium kann der Fall unter Infotainment zur Unterhaltung der Leser beitragen Das Beispiel zeigt aber einmal mehr, dass unser Rechtssystem ernsthafte Probleme hat.

Uriniert Pisser

Es geht hier nicht um eine Zivilklage, wo ein Grundstückeigentümer einen Unbefugten aufgrund eines "Pinkelanschlags" klagt, sondern: "Im Raum steht der Vorwurf der Anstandsverletzung nach dem steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz, bestätigt das Landesverwaltungsgericht Steiermark. Darunter ist ein Verhalten zu verstehen, das – so im Gesetz wörtlich – 'mit den allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht'" (ORF.at). Der Fall ist scheinbar lächerlich, doch es handelt sich um die Spitze eines Eisberges. Ähnlich gelagert sind hunderte Anzeigen von Spaziergängern aufgrund von Willkürverordnungen während der Corona-Zeit, mit denen Verwaltungsgerichte bis heute beschäftigt sind.

Im Gegensatz zu den offensichtlichen Bagatell-Fällen, deren Verhandlung mehr kostet, als die wahrscheinliche Strafe dem Staat einbringen dürfte, ist ethos.at ein Fall bekannt, in dem der Verdacht auf Veruntreuung einer fünfstelligen Summe im Raum stand. Der Staatsanwalt stellte fest, der Beschuldigte "verantwortet sich leugnend." Das reichte aus, um den Fall einzustellen.

Die Grenze der moralischen Bedeutungslosigkeit kennt die Rechtsprechung nicht. Das Gesetz selbst sieht offenbar keine Bagatellgrenze vor, zumal der Strafrahmen bei 2.000 Euro liegt, für Verletzung der "Schicklichkeit"! Ein wirklich zeitgemäßer Begriff, in Zeiten, in denen der Staat LGBTQ-Paraden subventioniert und - wie zuletzt in Bad Ischl - Nackttänzer zur Eröffnung der Kulturhauptstadt auf die staatlich finanzierte Bühne bittet.

ORF.at: "Beim Landesverwaltungsgericht geht man pragmatisch an die Sache heran: So werde nun noch einmal der Sachverhalt geprüft und auch, ob öffentliches Pinkeln tatsächlich als Anstandsverletzung zu werten sei; danach werde entschieden, ob der 63-Jährige für seine Notdurft eine Geldstrafe zahlen müsse oder nicht. Die Strafhöhe im Falle einer Anstandsverletzung liegt bei bis zu 2.000 Euro."

Folgender Fall hat sich in der Waldheimat zugetragen: Ein legendärer Steirer, der schon ein Jahrhundert auf dem Buckel hatte, und den jeder in der Gegend als "der Sobauer" kannte, ging nach einigen Krügerl Bier heim, wie immer zu Fuß. Auf halbem Weg wurde der Druck so heftig, dass er an den Straßenrand trat um sich zu erleichtern. Akkurat zu dem Zeitpunkt kam ein Streifenwagen daher, stoppte, ein Inspektor stieg aus und belehrte den Übeltäter: "Da ist aber kein Klo!" Der Sobauer war nie um eine Antwort verlegen. "Da sollte aber eines sein", sagte er. Der Inspektor lachte und fuhr weiter, mit dem Übeltäter auf dem Rücksitz, um ihn auf dessen Hof abzusetzen.

In der Realsatire "Das Ehrenkreuz" berichtet Karl Kraus über eine Prostituierte, die als "Schandlohn" ein Ehrenkreuz geschenkt bekam und sich mit diesem "im Dienste" schmückte. "Der Teufel reitet das bisher unbescholtene Mädchen, und sie geht eines Abends im Salon des Hauses mit einem Militärjubiläumsehrenkreuz an der Brust herum. 'Dadurch erregte sie bei den Gästen - - ', ja, was glaubt man, hat sie dadurch bei den Gästen erregt? Nicht das, was man glaubt, sondern im Gegenteil: Ärgernis. ... Tatsächlich wurde das Mädchen wegen einer Erregung, zu der sie nicht befugt war, angeklagt. Der erste Richter sprach sie frei. Er sagte, das Militärjubiläumsehrenkreuz sei kein Orden. ... Aber der Staatsanwalt war anderer Ansicht ..."

Drei weitere Aphorismen von Karl Kraus (1874 - 1936)

"Sie sagte sich: Mit ihm schlaen, ja - aber nur keine Intimität!"

"Sexuelle Aufklärung ist insoweit berechtigt, als die Mädchen nicht früh genug erfahren können, wie die Kinder nicht zur Welt kommen."

"Ein Sittlichkeitsprozeß ist die zielbewußte Entwicklung einer individuellen zur allgemeinen Unsittlichkeit, von deren düsterem Grunde sich die erwiesene Schuld des angeklagten leuchtend abhebt."