In den Mühlen der Justiz

Ein Schriftverkehr von Cornelia Divoky 

Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 15:04

An: Ministerin Justiz <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>

Betreff: projekt NEUFORMIERTES EUROPA/VERFAHREN 84 P 60/12 k VOR DEM BEZIRKSGERICHT INNERE STADT WIEN

sehr geehrte frau bundesministerin dr.in zadic, ll m,

ich erlaube mir, als attachment meine eingabe an das bezirksgericht innere stadt wien zur GZ 84 P 60/12 k vom 17. april 2024 zu übermitteln. diese eingabe wird von mir persönlich in kürze an das zuständige gericht überreicht.

wie gegenständlicher eingabe zu entnehmen, war/ist die gerichtsbarkeit in der republik österreich/der europäischen union (EU) einer der großen verlierer des projektes NEUFORMIERTES EUROPA/ÖSTERREICH-beitrag vom 2. jänner 2003 bis 17. jänner 2023 und deshalb eine NEUORGANISATION derselben empfehlenswert.

ich darf sie, sehr geehrte frau bundesministerin, als ranghohe österreichische juristin, um eine intervention beim bezirksgericht innere stadt wien hinsichtlich der stattgebung meiner - in gegenständlicher eingabe gestellten - anträge ersuchen.

vielen dank im voraus für ihre bemühungen!

beste grüße

cornelia divoky eh

trainerin für berufsorientierung, kommunikation und wirtschaft - journalistin - autorin – designerin

Bezirksgericht

Innere Stadt Wien

Marxergasse 1A

1030 Wien 84 P 60/12 k

Einschreiterin: Cornelia Divoky

Trainerin für Berufsorientierung, Kommunikation und Wirtschaft – Journalistin – Autorin - Designerin

(Wohnsitz)

I) URKUNDENVORLAGE

II) BEKANNTGABE

III) ANTRÄGE

einfach

Beilagen ./A - ./B

(in Kopie) einfach

I)

In umseits rubrizierter Pflegschaftssache legt die Einschreiterin folgende Dokumente (in Kopie) vor:

Artikel „Ich wurde verpfuscht und dafür auch noch verklagt“/DIE GANZE WOCHE

Nr 43/12, betreffend Rechtsstaatlichkeit in der Republik Österreich/der Europäischen Union (EU), vom 23. Oktober 2012 ./A

International veröffentlichte Projekt-Dokumentation NEUFORMIERTES EUROPA/

ÖSTERREICH-Beitrag vom 2. Jänner 2003 bis 17. Jänner 2023, per Februar 2024 ./B

II)

Die Gerichtsbarkeit in der Republik Österreich/der Europäischen Union (EU) war/ist einer der großen Verlierer des Projektes NEUFORMIERTES EUROPA. Die rechtswirksame Beigebung eines (damals) Sachwalters für die Einschreiterin als gesunde Person per 28. April 2014 wurde/wird in Anbetracht der Fälligkeit der Kontoerstgutschrift für die staatliche Alterspension der Einschreiterin per 30. Juni 2014 als gänzlich absurd zurückgewiesen. Per 13. September 2021 waren/sind ausreichend stichhältige schriftliche Beweise – auch im Zusammenhang mit dem Verlassenschaftsverfahren nach dem leiblichen Vater der Einschreiterin, Walter Divoky sen, zur GZ 55 A 20/21 d des Bezirksgerichtes Wien Leopoldstadt – hinsichtlich einer mangelnden Rechtsstaatlichkeit in der Republik Österreich/der Europäischen Union (EU) für das Projekt NEUFORMIERTES EUROPA gegeben.

III)

Sohin werden gestellt die

A n t r ä g e :

1. Die gesetzeswidrige gerichtliche Erwachsenenvertretung sowie eventuell eine Vorsorge-Vollmacht oder andere Vertretungen gemäß dem Vier-Säulen-Modell für die Einschreiterin endgültig und rechtswirksam per 13. September 2021 zu beenden.

2. Den bezughabenden Beschluss inklusive Rechtskraft-Bestätigung bis längstens

30. April 2024 (einlangend!) an die Wohnadresse der Einschreiterin in 1110 Wien,

Konrad-Thurnher-Gasse 12/1/4, zu übermitteln.

Wien, 17. April 2024 ------------------------------------------

Cornelia Divoky eh

Gleichlautende Kopie (ohne Beilagen) ergeht an: Bundesministerin Dr.in Alma ZadIc, LL M

REPLY Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 um 15:36 Uhr

Von: III1_BK, Bundesministerium für Justiz Kompetenzstelle III PKRS

RECHTSSCHUTZSTELLE

Sehr geehrte Frau Divoky!

Das Bundesministerium für Justiz ist eine Verwaltungsbehörde des Bundes, die die Unabhängigkeit der Rechtsprechung in der Organisation und eine die Rechtsschutzinteressen der Bevölkerung wahrende Rechtspflege sicherzustellen hat, sich aber in konkrete Verfahren aufgrund des Prinzips der Unabhängigkeit der Rechtsprechung nicht einmischen darf, auch die Frau Bundesministerin nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium für Justiz

Kompetenzstelle III PKRS

www.bmj.gv.at

REPLY von Cornela Divoky

sehr geehrte damen und herren,

vielen dank für ihre - nicht ganz unerwartete - fachspezifische antwort, die abermals die mangelnde rechtsstaatlichkeit in der republik österreich/der europäischen union (EU) sowie eine erforderliche neuorganisation derselben bestätigte/bestätigt.

das (österreichische) bundesministerium für justiz/die derzeit amtierende (österreichische) justizministerin garantierte/garantiert keinesfalls eine - die rechtsschutzinteressen der bevölkerung wahrende rechtspflege - ohne intervention seinerseits/ihrerseits in konkrete verfahren. falls bei konkreten verfahren seitens des zuständigen ministeriums/der zuständigen ministerin nicht eingegriffen wurde/wird, war/ist eben keine unabhängigkeit der rechtsprechung gewährleistet!!

bereits die gerichte erster instanz in der republik österreich/der europäischen union (EU) hatten/haben sodann eine "monopol-stellung" inne und waren/sind in der lage, willkürlich (!) anhand gefälschter medizinischer gutachten sowie inkorrekter angaben dritter über gesunde menschen ein GESETZESWIDRIGES PFLEGSCHAFTSVERFAHREN zu verhängen. in weiterer folge wurde/wird dadurch ein betrug hinsichtlich der staatlichen alterspension der betreffenden person gewährleistet.

weiterführend gingen/gehen dann - selbst bei bekämpfung dieses GESETZESWIDRIGEN PFLEGSCHAFTSVERFAHRENS durch einen ausgewiesenen rechtsanwalt/eine ausgewiesene rechtsanwältin - die übergeordneten gerichtsinstanzen in der republik österreich/der europäischen union (EU) vorwiegend von einer richtigkeit des vorbringens des gerichtes erster instanz aus.

in meinem konkreten fall/im zuge des projektes NEUFORMIERTES EUROPA war/ist folgende sach- und rechtslage vorherrschend:

AMS-trainer-kollegen und -kolleginnen sowie meine person deckten zu jahresbeginn 2009 - in kooperation mit abg zNR karl öllinger (DIE GRÜNEN) - den betrugsskandal betreffend des AMS-träger-institutes VENETIA (veruntreuung von rund 60 millionen euro laut diverser medien-berichte) auf. in weiterer folge wurde ich im september 2009 vom AMS-träger-institut murad & murad gmbh im september 2009 unberechtigt "fristlos" im krankenstand entlassen. es folgten weitere juristische malversationen im zusammenhang mit meiner person.

zumal per 30. juni 2014 die kontoerstgutschrift für meine staatliche alterspension fällig war, wurde mir per 28. april 2014 gesetzeswidrig - vom bezirksgericht innere stadt wien - ein (damals) sachwalter beigegeben, welcher für meine person eine berufsunfähigkeits-pension beantragte und bewilligt erhielt. sohin kamen/kommen die republik österreich/die europäische union (EU) seit vielen jahren in den genuss der einvernahme einer berufsunfähigkeits-pension inkl

pflegegeld (!) für eine gesunde person.

das gegenständliche gesetzeswidrige pflegschaftsverfahren wurde durch meinen ausgewiesenen rechtsanwalt, dr heinz edelmann, wien, im zeitraum von 2019 - 2021 ohne erfolg, auch in übergeordneten gerichtsinstanzen bis zum obersten gerichtshof (OGH), bekämpft. zu jahresbeginn 2021 verstarb mein leiblicher vater, walter divoky sen. trotz zahlreicher schriftlicher und fristgerechter interventionen meinerseits beim zuständigen notar/zuständigen verlassenschaftsgericht wurde ich - als gesetzliche erbin zu 50 prozent nach meinem leiblichen vater - vom verlassenschaftsverfahren nach walter divoky sen ausgeschlossen. durch das gesetzeswidrige wirken des - mir gesetzeswidrig beigegebenen - erwachsenenvertreters (vormals sachwalters) wurde ich sodann um gesetzliche pflichtteile nach meinem leiblichen vater zugunsten meines onkels, horst divoky (ebenfalls im gegenständlichen verlassenschaftsverfahren involviert), betrogen.

der guten ordnung halber halte ich fest, dass ich fristgerecht und schriftlich inkl aller erforderlicher unterlagen - knapp vor erreichung meines 60. lebensjahres - im jahre 2020 bei der pensionsversicherungsanstalt (PVA), landesstelle wien, einen antrag auf staatliche alterspension gestellt habe.

aus vorgenannten gründen war/ist die gerichtsbarkeit in der republik österreich/der europäischen union (EU) einer der großen verlierer des projektes NEUFORMIERTES EUROPA/ÖSTERREICH-beitrag vom 2. jänner 2003 bis 17. jänner 2023.

ich sehe einer weiteren fachspezifischen rückantwort ihrerseits mit interesse entgegen!

beste grüße

cornelia divoky eh

trainerin für berufsorientierung, kommunikation und wirtschaft - journalistin - autorin - designerin