Spekulationswährung Bitcoin

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16. Jänner 2024 - Am 10.1.24 sorgte eine gefälschte Mitteilung zur Zulassung börsengehandelter Bitcoin-Fonds (ETF) kurzzeitig für Euphorie in der Kryptobranche gesorgt: Doch der Account der US-Börsenaufsicht bei X wurde gehackt. Kaum eine Woche später steht fest: "Die Wall Street verbündet sich mit Bitcoin", wie SN (16.1.2024) berichtet. Aber: ETF - Wertpapiere auf Bitcoin-Basis - können allerdings nur in den USA gehandelt werden.

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Marc Friedrich kommentiert auf finanzmarktwelt.de: "bei den ETFs handelt es sich um regulierte Finanzprodukte, die man bequem über den eigenen Broker erwerben bzw. veräußern kann. Das macht ein Investment in erster Linie dadurch natürlich viel einfacher und unkomplizierter. Außerdem muss man sich keine Gedanken bezüglich der Verwahrung machen. Also sozusagen ein All-inclusive-Paket. Ein großer Nachteil ist natürlich, dass man keinen direkten Zugriff auf die eigenen Coins hat.

Nicht umsonst gibt es innerhalb der Bitcoin-Community den Slogan “not your keys not your coins”. Wer also einen Bitcoin-ETF erwirbt, der muss sich im Klaren darüber sein, dass das mit der eigentlichen Bitcoin-Idee von Freiheit und Selbstbestimmung rein gar nichts zu tun hat. Ein ETF führt die Idee des Bitcoins demnach also ad absurdum. Außerdem gibt es noch einen steuerlichen Aspekt. Wer Bitcoin länger als ein Jahr hält, der muss keine Steuern auf mögliche Gewinne zahlen. Bei einem ETF kann dies anders sein und hier hängt es vor allem davon ab, ob der ETF einen Herausgebensanspruch für echte Bitcoin enthält oder nicht."